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Europäische Parlament
Das Europäische Parlament (EP) ist die einzige Institution der Europäischen Union, deren Mitglieder direkt von den Bürgern der EU gewählt werden. Es besteht aus 736 Abgeordneten und hat drei wesentliche Aufgabenbereiche: Gesetzgebung, Budgetierung und politische Kontrolle über die anderen europäischen Institutionen.
Das Europäische Parlament repräsentiert die 500 Millionen Einwohner der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Als gewählte Volksvertretung stellt das Parlament eine der wesentlichen demokratischen Grundlagen der EU dar.
Aufgaben
Das Europäische Parlament übt, gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union, gesetzgebende und budgetäre Funktionen aus. Es bringt die Betrachtung von Gesellschaftsfragen voran und hat durch seine Beschlüsse auch eine politische Impulsfunktion.
Das Parlament übt drei wesentliche Funktionen aus:
Gesetzgebende Funktion :
Das Europäische Parlament nimmt in unterschiedlichem Ausmaß an der Ausarbeitung der europäischen Rechtsakte teil. Seine Rolle entwickelte sich schrittweise von der reinen Beratung bis zur Mitentscheidung, in welcher es heute dem Rat gleichgestellt ist. Im Vertrag von Lissabon ist dieses gemeinsame Entscheidungsverfahren als „ordentliches Gesetzgebungsverfahren“ aufgeführt. Es erweitert die Kompetenzen des Parlaments beträchtlich und vertieft somit seine Rolle sowie den demokratischen Aspekt der Beschlussfindung innerhalb der Institutionen.
Seit dem Vertrag von Lissabon gilt das „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“ in 85 Bereichen (d.h. 41 mehr als im Vertrag von Nizza). Landwirtschaft und Fischfang, Freiheiten, Sicherheit und Recht sowie die gemeinsame Handelspolitik u.a. werden nun im Mitentscheidungsverfahren bestimmt.
Im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens spricht sich das Parlament in erster Lesung über eine Gesetzesvorlage der Europäischen Kommission aus. Es entscheidet über die Vorlage mit einfacher Mehrheit.
Bestätigt der Rat im Anschluss alle (eventuellen) Änderungsanträge der Abgeordneten, kann das Gesetz verabschiedet werden. Vertritt der Rat einen anderen Standpunkt („Standpunkt des Rates“), spricht sich das Parlament in einer zweiten Lesung aus und beschließt entweder die Annahme der Vorlage, neue Änderungsanträge (hierbei geht die Vorlage dann wieder an den Rat) oder die Ablehnung der Vorlage, die im letzteren Fall nicht verabschiedet wird.
Abgesehen von vertraglich festgesetzten Ausnahmen kann ein Gesetzestext also nicht angenommen werden, wenn der Rat und das Europäische Parlament nicht übereinstimmen. Bleibt die Uneinigkeit bestehen, wird innerhalb eines Vermittlungsausschuss entschieden.
Neben dem ordentlichen Verfahren ist das Parlament auch an zwei besonderen Verfahren beteiligt: einerseits dem Zustimmungsverfahren, bei welchem das Parlament zwar eine Vorlage nicht abändern kann, jedoch de facto in 16 Bereichen ein Vetorecht besitzt, z.B. bei Einsetzung der Kommission, Beitritt zur EU, Unterzeichnung internationaler Abkommen oder gerichtlicher Zusammenarbeit in Strafsachen. Zudem kann das Parlament im Konsultationsverfahren, das in ca. 50 Bereichen Pflicht ist, seinen Standpunkt kundgeben, der jedoch rechtlich nicht bindend ist.
Budgetierungsfunktion
Der Haushalt der Europäischen Union wird für mehrere Jahre ausgearbeitet (für den Zeitraum 2007-2013 beläuft er sich auf 862,3 Mrd. Euro), der jährliche Anteil wird jedes Jahr separat festgelegt: Für 2010 verabschiedete das Europäische Parlament einen Haushalt von 122,937 Mrd. Euro.
Das Europäische Parlament und der Rat sind gemeinsam für den Haushalt zuständig und verabschieden die Vorlagen der Europäischen Kommission.
Seit dem Vertrag von Lissabon hat jedoch das Parlament bei der Verabschiedung des Haushalts das letzte Wort.
Im Rahmen des Haushaltsverfahrens legt die Europäische Kommission einen Haushaltsentwurf vor, über welchen sich Rat und Parlament aussprechen, wobei das Parlament den Standpunkt des Rates mit einfacher Mehrheit bestätigen oder abändern kann.
Wird der Entwurf abgeändert, kann das Parlament nach einem Vermittlungsverfahren den neuen Entwurf ablehnen (mit einfacher Mehrheit), auch wenn der Rat ihn bestätigt hat, bzw. bestätigen (mit der Mehrheit seiner Mitglieder und 3/5 der abgegebenen Stimmen), obwohl der Rat ihn abgelehnt hat.
Politische Kontrolle der europäischen Institutionen
Das Europäische Parlament verfügt über mehrere Kontrollinstrumente. Die Kontrollfunktion setzt sich folgendermaßen zusammen
- „Wahl“ des Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass die Ernennung des Kommissionspräsidenten vom Parlament mit der absoluten (und nicht mehr mit der einfachen) Mehrheit bestätigt wird. Der Kandidat wird vom Europäischen Rat vorschlagen, welcher dabei das Ergebnis der Europawahlen berücksichtigen und das Parlament konsultieren muss.
- Misstrauensvotum gegenüber der Europäischen Kommission, indem das Parlament einen Misstrauensantrag stellt (mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mit der Mehrheit seiner Mitglieder).
- Einrichtung eines befristeten Untersuchungsausschusses, auf Antrag von 1/4 der Abgeordneten, um eventuelle Verletzungen oder Missstände in der Anwendung des Europarechts zu untersuchen. In der Vergangenheit untersuchten Ausschüsse z.B. das späte Eingreifen der EU im Rahmen der BSE („Rinderwahn“) oder die Verwicklung von EU-Mitgliedstaaten in die illegale Überführung bzw. Inhaftierung von CIA-Gefangenen.
- Entgegennahme und Verhandlung von Petitionen, die von jedem EU-Bürger eingereicht werden können, sofern sie in den Kompetenzbereich der EU fallen und den Petenten selbst betreffen.
- Ernennung des Europäischen Bürgerbeauftragten. Dieser wird vom Parlament für fünf Jahre ernannt, untersucht die Beschwerden der EU-Bürger über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Institutionen oder der EU-Organe und sucht eine gütliche Lösung für die Streitpunkte.
- Schriftliche und mündliche Anfragen an die Kommission.
- Befugnis, den Europäischen Rat und den Rat der Europäischen Union anzuhören und die von der Kommission vorgelegten Jahresberichte zu untersuchen.
Funktionsweise und Organisation
Zusammensetzung
Das Europäische Parlament wurde im Juni 1979 erstmals in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt. Vorher wurden die Mitglieder des Europäischen Parlaments von den jeweiligen nationalen Parlamenten ernannt. Die letzten Europawahlen fanden vom 4. bis 7. Juni 2009 in den 27 Mitgliedstaaten der EU statt. Das Europäische Parlament zählt heute 736 für fünf Jahre gewählte Abgeordnete. Obwohl der Vertrag von Lissabon diese Zahl auf 751 (750 zzgl. des Präsidenten) erhöht, wird diese Änderung erst 2014 eintreten (voraussichtlich mit einer Übergangszeit mit 754 Abgeordneten von 2012 bis 2014).
Die Sitzverteilung erfolgt nach Mitgliedstaaten und nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität, welches die Einwohnerzahlen der Staaten berücksichtigt: Je höher die Bevölkerungszahl, desto mehr Abgeordnete entsendet der Staat ins EU-Parlament, doch dieser Vorteil nimmt mit zunehmender Bevölkerungszahl ab.
So entfallen im Europäischen Parlament fünf Sitze auf Malta (bei einer Bevölkerung von 400.000 Einwohnern, d.h. ein Sitz auf 80.000 Einwohner) und 99 Sitze auf Deutschland (bei einer Bevölkerung von 82 Mio. Einwohnern, d.h. ein Sitz auf 830.000 Einwohner). Frankreich stellt 72 EU-Abgeordnete (74 ab 2014).
Der Vertrag von Lissabon bestimmt nicht die genaue Anzahl an Abgeordneten pro Mitgliedstaat, doch er legt eine Mindestzahl (6) und eine Höchstzahl (95) fest. Diese Regel wird zur nächsten Legislaturperiode ab 2014 in Kraft treten. Die Abgeordnetenzahl pro Mitgliedstaat wird durch einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates ermittelt, auf Vorschlag und mit Unterstützung des Europäischen Parlaments.
Organisation
Jerzy Buzek (Polen) – EVP-ED ist seit dem 14. Juli 2009 Präsident des Europäischen Parlaments, für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren.
Buzek ist der erste Parlamentspräsident aus einem osteueropäischen Land. Der Professor für technische Wissenschaften war in der Gewerkschaft „Solidarnosc“ tätig und von 1997 bis 2001 polnischer Ministerpräsident. Er wurde 2004 ins Europäische Parlament gewählt.
Die leitenden Organe des EP:
- Präsidium: Es besteht aus dem Parlamentspräsidenten, 14 Vizepräsidenten und fünf Quästoren und wird von den Abgeordneten auf eine halbe Legislaturperiode (2,5 Jahre) gewählt. Es setzt den vorläufigen Etat des Parlaments fest und ist verantwortlich für Verwaltungs-, Personal- und Organisationsfragen. Der Präsident des Europäischen Parlaments ist derzeit der polnische EU-Abgeordnete Jerzy Buzek (EVP-ED).
- Konferenz der Präsidenten: Sie besteht aus dem Parlamentspräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden und ist das politische Organ des Europäischen Parlaments. Die Konferenz der Präsidenten organisiert die Arbeit des Europäischen Parlaments und das Rechtssetzungsprogramm, teilt Kompetenzen zu, beschließt über die Zusammensetzung der Parlamentsausschüsse und -delegationen und spielt eine Vermittlungsrolle zwischen dem Parlament und den anderen EU-Institutionen, den nationalen Parlamenten und Drittländern. Sie trifft ihre Beschlüsse einvernehmlich oder durch Abstimmung entsprechend der Mitgliederstärke jeder Fraktion.
22 ständige Ausschüsse in verschiedenen Sachbereichen bereiten die Arbeit der Sitzungen vor: Auswärtige Angelegenheiten; Entwicklung; Internationaler Handel; Haushalt; Haushaltskontrolle; Wirtschaft und Währung; Beschäftigung und soziale Angelegenheiten; Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit; Industrie, Forschung und Energie; Binnenmarkt und Verbraucherschutz; Verkehr und Fremdenverkehr; Regionale Entwicklung; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Fischerei; Kultur und Bildung; Recht; Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres; Konstitutionelle Fragen; Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter; Petitionen; Menschenrechte; Sicherheit und Verteidigung.
Das Parlament ist nach Fraktionen organisiert: Die Abgeordneten sind nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern in Anbetracht der nationalen Parteien, denen sie angehören, d.h. nach ähnlichen politischen Ansichten zusammengeschlossen.
Zur Gründung einer Fraktion sind 25 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten (d.h. derzeit 7 Staaten) nötig. Die nicht eingetragenen Abgeordneten sind fraktionslos.
Die Fraktionen entscheiden über die in der Plenarsitzung behandelten Fragen. Sie können auch Änderungsanträge zu den Ausschussberichten stellen, die in der Plenarsitzung verabschiedet werden.
Vor der Sitzung wird über die von der Fraktion eingenommene Position entschieden. Es kann jedoch kein Mitglied zu einer bestimmten Stimmabgabe gezwungen werden.
Es gibt heute sieben Fraktionen, dazu die Fraktionslosen (hauptsächlich Rechtsradikale). Die größte Fraktion ist die konservativ-christdemokratische Europäische Volkspartei (EVP) mit 265 Abgeordneten. An zweiter Stelle steht die Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D) mit 184 Abgeordneten.
Sitz und Sitzungsorte
Am Parlamentssitz in Strassburg finden jährlich zwölf viertägige Plenarsitzungen statt.
Zwischen zwei monatlichen Plenarsitzungen sind in Brüssel eine Woche für die ständigen Ausschüsse und eine Woche für die Fraktionssitzungen vorgesehen. In der letzten Woche reist der Abgeordnete in seinen eigenen, nationalen Wahlbezirk.
Das Generalsekretariat mit seinen Abteilungen hat seinen Sitz in Luxemburg. Das Parlament besitzt zudem eine ständige Vertretung in jedem Mitgliedstaat.
Nützliche Websites
Vertrag von Lissabon - Europa
Konsolidierte Fassungen der Verträge, geändert durch den Vertrag von Lissabon - Europa
23/12/09


















