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Europäische Kommission

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Die Europäische Kommission Version française Version anglaise

© Communauté européenne, 2008Die Europäische Kommission ist in der Europäischen Union das Organ der Exekutive. Sie ist politisch unabhängig und vertritt die gemeinsamen Interessen der Mitgliedstaaten.


Sie bereitet im Rahmen der vom Europäischen Rat festgelegten Leitlinien die Beschlüsse für den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament vor und führt sie aus.

 

 

 

 

Aufgaben

Die Europäische Kommission hat vier wesentliche Aufgabenbereiche:

Gesetzgebende Funktion


Die Kommission besitzt das Initiativrecht und spielt somit eine zentrale Rolle in der gemeinschaftlichen Gesetzgebung. Sie ist berechtigt, dem Rat und dem Europäischen Parlament Gesetzesentwürfe vorzulegen und zu beschließen, welche Themen von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament behandelt werden sollen. Ein EU-Rechtsakt kann, abgesehen von ein paar im Vertrag festgelegten Ausnahmen, nur auf Vorschlag der Kommission angenommen werden. De facto folgt die Kommission den Leitlinien, die der Europäische Rat festlegt.

 

  • Im Rahmen der gemeinschaftlichen Strategien besitzt die Kommission das alleinige Initiativrecht: Sie arbeitet die gesetzlichen Vorschriften (Richtlinien und Verordnungen) aus und legt sie je nach Themenbereich dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beschlussfassung vor. Die Vorschläge der Kommission müssen die Grundsätze der Subsidiarität und der Proportionalität berücksichtigen.
  • Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) teilt die Kommission ihr Initiativrecht mit den Mitgliedstaaten; im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion teilt sie es mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Zentralbank.

 

Exekutivfunktion

Die Kommission ist das Organ der Exekutive innerhalb der Europäischen Union. Sie führt die Rechtsakte aus, die vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Sie ist auch zuständig für die Umsetzung des EU-Haushalts und die Durchführung bestimmter Förderprogramme, etwa des Europäischen Sozialfonds (ESF).

 

Kontrolle der Einhaltung des Europarechts

Die Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Sie wacht unter Aufsicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die korrekte Einhaltung der Verträge und die Durchführung der getroffenen Entscheidungen. Falls ein Mitgliedsstaat das Europarecht nicht einhält oder falsch anwendet, kann die Kommission beim EuGH Klage erheben, damit dieser Sanktionen ausspricht.
 
Die Kommission überwacht insbesondere auch die Anwendung der Wettbewerbsregeln. Sie kontrolliert die vertragsgemäße Vergabe von Hilfsgeldern durch die Mitgliedstaaten (Staatssubventionen). Sie kann auch Unternehmen, die gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen, mit einer Geldbuße bestrafen. Ein Einspruch beim Gericht Erster Instanz (EuGEI) ist möglich.

 

Repräsentationsfunktion

Mit Ausnahme der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik vorbehalten ist, repräsentiert die Kommission die Europäische Union sowohl nach außen (Handelspolitik, Ernennung der Delegationen...) als auch im Inneren.
 

 

 

Funktionsweise und Organisation

 

Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Durão Barroso:

José Manuel Durão Barroso wurde am 22. November 2004 als Präsident der Kommission eingesetzt und am 16. September 2009 für eine zweite Amtszeit gewählt. In seinem Programm, das er im September 2009 vorstellte, verpflichtete sich Barroso insbesondere dazu, die Wirtschaft und die Finanzen der EU zu reformieren, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die europäischen Strategien besser zu koordinieren, eine „Europäische Digitale Agenda“ zu erarbeiten, die Kommunikation der Europäischen Kommission zu verbessern und eine enge Zusammenarbeit zwischen Kommission und Parlament aufzubauen.                 Politische Hinweise für die zukünftige Kommission [PDF]
© Communauté européenne, 2008

Seit dem 1. Januar 2007 und dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien besteht die Kommission aus 27 Kommissaren (darunter der Präsident und der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik). Jeder Mitgliedstaat entsendet ein Mitglied.
 
Der Vertrag von Lissabon sieht eigentlich vor, dass ab dem 1. November 2014 nur noch 2/3 der Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen können, falls der Europäische Rat nicht einstimmig einen anderen Beschluss trifft. Nachdem Irland den Vertrag im Juni 2008 vorerst ablehnte und die Abhaltung eines zweiten Referendums begünstigt werden sollte, beschloss der Europäische Rat im Dezember 2008, die Anzahl der EU-Kommissare auch weiterhin bei der Anzahl der Mitgliedsstaaten belassen. Dieser Beschluss wurde im Juni 2009 erneuert.

 

Ernennung der Kommissare

Die europäischen Kommissare, oder EU-Kommissare, werden für eine erneuerbare Amtszeit von fünf Jahren ernannt und aufgrund ihrer allgemeinen Kompetenzen ausgewählt. Der Präsident wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament gewählt. Erhält der Kandidat keine Mehrheit, schlägt der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit einen neuen Kandidaten vor. Die Kommission, bestehend aus dem Präsidenten, dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik und den Kommissaren, die vom Europäischen Rat in Absprache mit dem Präsidenten der Kommission nominiert werden, muss nach Anhörung der Kandidaten vom Europäischen Parlament als Ganze angenommen oder abgelehnt werden.


Der Kommissionspräsident ernennt die Kommissare in Absprache mit dem Rat der Europäischen Union und teilt ihnen dann ein Ressort zu (z.B. Wettbewerb, Beschäftigung...). Er ernennt auch die Vizepräsidenten, mit Ausnahme des Hohen Vertreters, der vorab von den Mitgliedsstaaten bestimmt wurde. Gegebenenfalls bildet er das Kollegium während der Amtszeit um. Weiter setzt der Präsident die politischen Leitlinien fest, welche die Kommissare beim Ausüben ihrer Funktion befolgen müssen.

 

Unabhängigkeit

 

Die Vorgehensweise der Europäischen Kommission beruht auf dem Grundsatz der Unabhängigkeit: Obwohl jeder Mitgliedstaat einen Kommissar stellt, werden diese aufgrund ihrer Kompetenzen ausgewählt und vertreten die Interessen der EU. Im Gegensatz zu den Mitgliedern des Europäischen Rates oder des Rates der Europäischen Union repräsentieren sie nicht ihren Herkunftsstaat.
 

 

Kollegialitätsprinzip

Die Kommission unterliegt dem Kollegialitätsprinzip. Die Entschlüsse werden vom Kollegium gemeinsam und nicht von den einzelnen Kommissaren getroffen. Durch ihren Personalbestand (ca. 27.000 Personen, Stand 2007) ist die Kommission die größte Institution der EU: ca. 80% der Mitarbeiter sind auf die rund 40 Generaldirektionen (GD) und die dezentralisierten Abteilungen verteilt, der Rest ist in den Übersetzungs- und Dolmetschdiensten beschäftigt.
 
Der Sitz der Kommission liegt in Brüssel, doch sie besitzt auch Vertretungen in allen Mitgliedstaaten sowie Auslandsdelegationen in den Bewerberländern und in Drittländern.

 


Politische Kontrolle über die Europäischen Kommission

Am 16. März 1999 trat die Kommission zum ersten Mal in ihrer Geschichte geschlossen zurück. Das Europäische Parlament bestätigt nicht nur die Kommissionsmitglieder, sondern es kann auch einen Misstrauensantrag stellen. Dazu benötigt es eine 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen bzw. der Mitglieder. Wird der Misstrauensantrag angenommen, müssen alle Mitglieder der Kommission gemeinsam zurücktreten.

 

 



Nützliche Adressen

Europäische Kommission - B-1049 Brussels - Tel.: 00.322.299.11.11

 

 

Nützliche Websites

Europäische Kommission

Vertrag von Lissabon - Europa


Konsolidierte Fassungen der Verträge, geändert durch den Vertrag von Lissabon - Europa

08/02/10