Der europäische diplomatische Dienst

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Der Hohe Vertreter für auswärtige Angelegenheiten Version anglaise

Catherine AshtonMit dem Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurden die drei „Säulen“, die bis dahin das Fundament der Europäischen Gemeinschaften bildeten, zusammengelegt und der Europäischen Union Rechtspersönlichkeit verliehen, wodurch sie auf internationaler Ebene künftig mehr Gewicht haben wird.

Der Vertrag kam hierin den Erwartungen der EU-Bürger nach, von denen ein Großteil (67 %) sich laut eines Eurobarometers von Juni 2007 für eine gemeinsame Außenpolitik aussprach. Ihre neue internationale Macht zu behaupten, ist für die Union allerdings schwierig, bleibt sie doch nach wie vor die Summe ihrer Mitgliedsstaaten.

Zwar übernimmt der Vertrag in Sachen Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) im Wesentlichen die im – 2005 bekanntlich abgelehnten –Verfassungsentwurf für Europa vorgesehenen Vorkehrungen; im Bereich der Außenvertretung der EU führt er jedoch einige wichtige institutionelle Neuerungen ein.

So sieht der Vertrag von Lissabon die Schaffung eines Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (an Stelle des im Verfassungsentwurf noch so bezeichneten Ministers für auswärtige Angelegenheiten) und eines Europäischen Auswärtigen Dienstes vor. Le service européen pour l'action extérieure

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik

Das Amt des Hohen Vertreters war bereits im Verfassungsentwurf für Europa vorgesehen; nur sollte der „Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ ursprünglich ein „Minister für auswärtige Angelegenheiten der Union“ sein.

Diese Bezeichnung löste damals aber zahlreiche Kontroversen aus. Einige Mitgliedsstaaten, allen voran Großbritannien, lehnten sie resolut ab, weil sie ihrer Meinung nach eine zu starke supranationale Färbung hatte. Der Bezeichnung „Minister“ wurde schließlich im Vertrag von Lissabon die des „Hohen Vertreters“ vorgezogen, und die Bezeichnung „Europäische Diplomatie“ wurde ebenfalls verworfen.

Ein Hoher Vertreter – drei Funktionen

Catherine AshtonCatherine Ashton

Die in der breiten Öffentlichkeit, selbst in ihrem Heimatland Großbritannien, eher unbekannte Catherine Ashton wurde am 19. November 2009 für ein fünfjähriges Mandat zur Hohen Vertreterin der Union ernannt. Sie ist die erste, die dieses Amt bekleidet. Catherine Ashton ist Mitglied der Labour Party und war 2008 als Nachfolgerin Peter Mandelsons zur EU-Handelskommissarin nominiert worden.

Biographie

Das mit dem Vertrag von Lissabon geschaffene Amt des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik soll in erster Linie ein kohärenteres Handeln der EU auf internationaler Bühne gewährleisten.

Aus diesem Grund vereint dieses Amt die Funktion der politischen Diplomatie, die bis dahin der Generalsekretär des Rates der EU und Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Javier Solana, innehatte und die der „Wirtschaftsdiplomatie“ des EU-Kommissars für Außenbeziehungen.

Als neue Figur unter den europäischen Institutionen trägt der Hohe Vertreter dazu bei, die wirtschaftlichen Mittel der Union in den Dienst ihrer politischen Ziele zu stellen..

Der Hohe Vertreter hat sozusagen einen „dreifachen Hut“ auf: er sitzt dem Rat der europäischen Minister für auswärtige Angelegenheiten vor (anstelle der wechselnden Präsidentschaft, die bestehen bleibt), er löst den Hohen Vertreter für die GASP ab und nimmt als Kommissar für das Ressort Außenbeziehungen gleichzeitig die Rolle des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission wahr.

Aufgrund des institutionenübergreifenden Charakters des neuen Amtes war dessen Angliederung an eine bestehende europäische Institution problematisch. Die erste Hohe Vertreterin der EU, Catherine Ashton, scheint das Problem gelöst zu haben: Sie hat sich im Berlaymont, dem Sitz der Europäischen Kommission, eingerichtet.

Aufgaben

 Die Aufgaben des Hohen Vertreters der Union werden in Artikel 18 und 27 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) dargelegt. Der Hohe Vertreter

 

  • leitet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union;

  • trägt durch seine Vorschläge zur Festlegung dieser Politik bei, die er im Auftrag des Rates durchführt, und stellt sicher, dass die in diesem Bereich gefassten Beschlüsse umgesetzt werden;

  • führt den Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“;

  • ist einer der Vizepräsidenten der Kommission. Er sorgt für die Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union und ist innerhalb der Kommission mit deren Zuständigkeiten im Bereich der Außenbeziehungen und mit der Koordinierung der übrigen Aspekte des auswärtigen Handelns der Union betraut;

  • vertritt die Union in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, führt im Namen der Union den politischen Dialog mit Dritten und legt in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen den Standpunkt der Union dar;

  • steht dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) sowie den Delegationen der Union in Drittländern und bei internationalen Organisationen vor.

Ernennung

Der Hohe Vertreter der Union wird mit qualifizierter Mehrheit vom Europäischen Rat und mit Zustimmung des Kommissionspräsidenten ernannt (Art. 18 EUV). Der Europäische Rat kann das Mandat des Hohen Vertreters nach dem gleichen Verfahren beenden.


Der Hohe Vertreter muss sich gemeinsam mit dem Kollegium der Europäischen Kommission einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments stellen. Sein Mandat ist auf fünf Jahre angelegt.

Aufgrund des durch das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon veränderten Zeitplans wurde Catherine Asthon, erste Hohe Vertreterin der Union, ausnahmsweise einen Monat vor den anderen neu nominierten Kommissaren von den Europaabgeordneten angehört.

Befugnisse und Verantwortlichkeiten

Befugnisse

javier solanaDer Hohe Vertreter der GASP

Das Amt des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wurde 1999 geschaffen (Vertrag von Amsterdam). Javier Solana übte dieses Amt von 1999 bis 2009 aus. Er unterstützte den Rat in außenpolitischen Fragen, indem er zur Formulierung, Vorbereitung und Durchführung politischer Entscheidungen beitrug. Im Namen des Rates führte er den politischen Dialog mit Dritten. Dem Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ stand allerdings die halbjährig wechselnde Präsidentschaft vor. Sie hatte weiterhin den Auftrag, die Union in Angelegenheiten der GASP zu vertreten, politische Beschlüsse umzusetzen und den Standpunkt der EU auf internationaler Ebene darzulegen.

Dem Hohen Vertreter stehen bei seiner Arbeit verschiedene Instrumente zur Verfügung.

Laut Artikel 30 EUV kann er mit Unterstützung der Kommission oder allein den Rat mit einer Frage der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik befassen und ihm Initiativen bzw. Vorschläge unterbreiten. 


Zur Erfüllung seines Auftrags wird der Hohe Vertreter von einem Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt, der „Beamte aus den einschlägigen Abteilungen des Generalsekretariats des Rates und der Kommission sowie abgeordnetes Personal der nationalen diplomatischen Dienste“ umfasst (Art. 27 EUV).

Der Hohe Vertreter arbeitet mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedsstaaten zusammen. Er kann sich ebenfalls auf die Vertreter der EU-Kommission im Ausland stützen, die ihre Mission unter seiner Verantwortung ausüben.


Ein Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK) verfolgt ebenfalls die internationale Lage in den Bereichen der Außen- und der Sicherheitspolitik. Es richtet Stellungnahmen an den Rat oder den Hohen Vertreter und trägt dadurch zur Festlegung der Politiken bei.


Das PSK überwacht, unbeschadet der Zuständigkeiten des Hohen Vertreters, die Durchführung vereinbarter Politiken. Darüber hinaus nimmt es unter der Verantwortung des Rates und des Hohen Vertreters die politische Kontrolle und strategische Leitung von Krisen-bewältigungsoperationen wahr (Art. 38 EUV).

Auf Vorschlag des Hohen Vertreters kann der Rat einen Sonderbeauftragten für besondere politische Fragen ernennen, der sein Mandat unter der Verantwortung des Hohen Vertreters ausübt (Art. 33 EUV).


Die Finanzierung der Missionen des Hohen Vertreters weist einige Besonderheiten auf. Sie werden – Sonderfälle ausgenommen – aus dem EU-Haushalt finanziert.

Missionen militärischen Charakters oder im Bereich der Verteidigung werden jedoch nicht vom EU-Haushalt gedeckt, sondern über einen sogenannten Anschubfonds finanziert, der aus Beiträgen der Mitgliedsstaat gebildet wird.

Wenn eine geplante Mission nicht aus dem EU-Haushalt finanziert wird, dann kann der Hohe Vertreter diesen Anschubsfonds in Anspruch nehmen, allerdings nur auf Ermächtigung des Rates. Darüber hinaus muss der Hohe Vertreter dem Rat Bericht über die Erfüllung des Mandats erstatten (Art. 41 EUV).

Verantwortlichkeiten

Der Hohe Vertreter der Union muss dem Europäischen Rat (Art. 15 EUV), dem Präsidenten der Europäischen Kommission sowie dem Europäischen Parlament (Art. 17 EUV) über sein Vorgehen Rechenschaft ablegen.

Er legt sein Amt nieder, wenn er vom Präsidenten der Kommission dazu aufgefordert wird (Art. 17.6 EUV). Der Hohe Vertreter ist dem Europäischen Rat unterstellt; dieser kann ihn seines Amtes entheben. e.

Als Mitglied der Kommission ist der Hohe Vertreter dem Kollegialitätsprinzip unterworfen, d.h. er muss sich für jede Initiative in seinem Zuständigkeitsbereich der Unterstützung der Mehrheit seiner Kollegen versichern.


Als EU-Kommissar muss er sich dem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments stellen und verliert seine Funktion als Kommissar im Falle eines Misstrauensvotums.

Darüber hinaus „hört [er] das Europäische Parlament regelmäßig zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und unterrichtet es über die Entwicklung der Politik in diesen Bereichen. Er achtet darauf, dass die Auffassungen des Europäischen Parlaments gebührend berücksichtigt werden“ (Art. 36 EUV).


Das Europäische Parlament kann seinerseits Anfragen oder Empfehlungen an den Hohen Vertreter richten


Zweimal jährlich kommt es zwischen Hohem Vertreter und Parlament zu einer Aussprache über die Fortschritte bei der Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik..

 


Texte und Dokumente

Vertrag von Lissabon – Europäische Kommission

Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik / Der Europäische Auswärtige Dienst [pdf] – Generalsekretariat des Rates der EU

Außenbeziehungen – Europäische Kommission

[FR] F.X. Priollaud / D. Siritzky: Le Traité de Lisbonne, La Documentation française, Paris, 2008.

 
Mise à jour : 01/02/10