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Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon: Was ist das?
Der Vertrag von Lissabon zielt darauf ab, die Funktionsweise der auf 27 Mitgliedsstaaten erweiterten Europäischen Union zu modernisieren. Er enthält zwar keine richtungsweisende Maßnahme, die die europäische Konstruktion vorantreibt, wie z.B. die Einführung des Euro; dennoch passt er die Vertragsregeln entscheidend an, damit die Union den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gegenüber angemessen reagieren kann.
Mit dem Vertrag wird die Architektur der europäischen Institutionen erneuert, die Entscheidungsfindung erleichtert und die Vertretung der EU nach außen gestärkt.
Ursprung des Vertrags von Lissabon
Am Anfang steht die Erklärung von Laeken, in der sich die europäischen Staats- und Regierungschefs dazu verpflichteten, die europäischen Institutionen einer grundlegenden Reform zu unterziehen, um eine demokratischere, transparentere und effizientere Europäische Union zu schaffen. 2004 wurde dann der Entwurf für einen EU-Verfassungsvertrag verabschiedet.
Zwei Jahre nach Einleitung der Reflexionsphase, die aufgrund der gescheiterten Volksentscheide über den EU-Verfassungsvertrag in Frankreich und den Niederlanden eingelegt wurde, schien die Idee eines vereinfachten Vertrages eine geeignete Lösung zu sein, um aus der institutionellen Starre herauszufinden..
1. Dezember 2009
Der Vertrag von Lissabon trat am 1. Dezember 2009 in Kraft, d.h. am ersten Tag jenes Monats, der auf die Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde in Rom und somit das Ende des Ratifizierungsprozesses in den 27 Unterzeichnerstaaten folgte.Auf dem Ratsgipfel am 21. und 22. Juni 2007 beriefen die 27 Staats- und Regierungschefs eine Regierungskonferenz (RK) ein, die damit beauftragt wurde, den Entwurf für einen EU-Reformvertrag zu erarbeiten.
Im Anschluss an die Regierungskonferenz wurde der Vertragstext von den Staats- und Regierungschefs auf einem informellen Gipfel am 18. und 19. Oktober angenommen. Am 13. Dezember 2007 trafen die 27 Staats- und Regierungschefs dann in Lissabon zusammen, um den neuen Vertrag zu unterzeichnen.
Anschließend wurde der Text in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Reihe nach ratifiziert, entweder durch parlamentarische Abstimmung oder – wie in Irland – per Referendum. Frankreich ratifizierte den neuen Vertrag am 14. Februar 2008 als fünftes Land, nachdem im Vorfeld ein Gesetz erlassen wurde, das die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon im Parlament ohne die Durchführung eines Referendums erlaubte.
Im Oktober 2009 stimmte schließlich auch Irland in einem zweiten Referendum für den Vertrag von Lissabon. Nun stand dem Inkrafttreten nicht mehr viel im Weg. Als letzter der 27 Mitgliedsstaaten ratifizierte die Tschechische Republik den Vertrag am 13. November 2009. Somit konnte er am 1. Dezember 2009 in Kraft treten.
Die institutionellen Neuerungen des Vertrags
Der Vertrag von Lissabon behält die traditionelle Methode zur Änderung europäischer Verträge bei: Er ändert die bestehenden Verträge, ersetzt sie aber nicht. Dieses Verfahren ist eine Art Fortschreibung der Unionsverträge. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon beruht die Europäische Union nunmehr auf zwei Verträgen: dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Anders als im Verfassungsvertrag werden in dem neuen Text die Symbole der EU –Europafahne, Europahymne, einheitliche Währung – nicht mehr erwähnt.
Der neue Vertrag sieht mehrere große institutionelle Neuerungen vor, darunter:
- die Rechtspersönlichkeit der EU
Künftig besitzt die EU eine einheitliche Rechtspersönlichkeit. Somit kann sie in all ihren Zuständigkeitsbereichen internationale Abkommen schließen. Der Vertrag ermächtigt die EU ebenfalls, der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten beizutreten.
- die Vereinfachung des Entscheidungsprozesses innerhalb des Rates der EU
Ab dem 1. November 2014 gilt als qualifizierte Mehrheit eine Mehrheit von mindestens 55 % der Ratsmitglieder (bestehend aus mindestens 15 Mitgliedern). Gleichzeitig müssen die von ihnen vertretenen Mitgliedsstaaten mindestens 65 % der EU-Bevölkerung ausmachen. Eine Sperrminorität muss mindestens vier Ratsmitglieder umfassen.
- ein ständiger Präsident des Europäischen Rates
Der Präsident des Europäischen Rates wird mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt. Er kann einmal wiedergewählt werden.
- ein Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik
Der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik ist Mitglied sowohl des Rates der Europäischen Union als auch der Europäischen Kommission und leitet die gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik. Er hat den Vorsitz des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ inne. Darüber hinaus ist er einer der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, beauftragt für die Außenvertretung der EU.Die Analyse von Jean-Luc Sauron
Jean-Luc Sauron, Spezialist für europäische Angelegenheiten, analysiert die Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf die Funktionsweise der EU.
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- eine stärkere Rolle der nationalen Parlamente
Der neue Vertrag sieht einen verstärkten Kontrollmechanismus zur Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips vor. Durch diesen Mechanismus können nationale Parlamente Gesetzesvorschläge der Kommission, die dieses Prinzip missachten, zurückweisen.
- eine klare Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedsstaaten und der Union
Der neue Text zählt alle Bereiche auf, in denen die EU ausschließliche Zuständigkeit hat, ihre Zuständigkeit mit den Mitgliedsstaaten teilt oder unterstützende Maßnahmen durchführt.
- die Möglichkeit einer Europäischen Bürgerinitiative
Die EU-Bürger erhalten das Recht, die Europäische Kommission dazu aufzufordern, im Rahmen ihrer Befugnisse dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union einen angemessenen Vorschlag zu unterbreiten. Dazu müssen mindestens eine Million EU-Bürgern aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedsstaaten die Initiative unterstützen. Der von den EU-Bürgern geforderte Rechtsakt muss darüber hinaus als notwendig erachtet werden, „um die Verträge umzusetzen“.
- die Europäische Grundrechtecharta erhält Rechtsverbindlichkeit für 25 Mitgliedsstaaten. Für Großbritannien und Polen gelten Ausnahmeregelungen
- die Europäische Zentralbank wird zur Europäischen Institution wie die Europäische Kommission, der Rat, das Europäische Parlament, der Gerichtshof und der Europäische Rechnungshof.
- Auf dem Feld der polizeilichen und judiziellen Zusammenarbeit wird der Großteil der Entscheidungen künftig mit qualifizierter Mehrheit getroffen und nicht mehr, wie vorher, einstimmig..
- Der Kampf gegen den Klimawandel wird in dem neuen Vertrag zur Priorität erhoben..
- Zum ersten Mal sieht der Vertrag eine Ausstiegsklausel vor, durch die die Mitgliedsstaaten ermächtigt werden, die Europäische Union zu verlassen
Chronologie der Verhandlungen zum Vertrag von Lissabon
Die Verhandlungen zum Vertrag von Lissabon waren nach der Regierungskonferenz von 2007 noch lange nicht abgeschlossen. Sie liefen bis Oktober 2009. Es bedurfte etlicher Diskussionen auf verschiedenen Ratsgipfeln, bevor der Vertrag endgültig ausformuliert und alle 27 Mitgliedsstaaten auf ihre Kosten gekommen waren.
Erster Schritt: der informelle Ratsgipfel vom 18. und 19. Oktober 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft
Kurz vor der informellen Tagung am 18. und 19. Oktober wurden von einigen Mitgliedsländern in letzter Minute noch Einwände gegen den Vertragsentwurf vorgebracht.
Italien war irritiert über die wenige Tage zuvor vorgeschlagene neue Sitzverteilung im Europäischen Parlament. Polen wollte den Kompromiss von Ioannina in den Vertrag aufnehmen und Großbritannien lehnte die Anwendung der Europäischen Grundrechtecharta ab. Österreich bat seinerseits darum, die Zahl der ausländischen Studenten an den österreichischen Universitäten zu begrenzen. Der Entwurf für den EU-Reformvertrag schien zu diesem Zeitpunkt noch ein wackliger Kompromiss zu sein.
Dennoch konnten sich die Staats- und Regierungschefs in der Nacht vom 18. zum 19. Oktober auf einen neuen EU-Reformvertrag einigen, der alle Mitgliedsstaaten zufrieden stellte. Mehrere Ausnahmen wurden gebilligt:
Polen erreichte, dass dem Ioannina-Mechanismus ein größeres juristisches Gewicht zukam als ursprünglich geplant. Durch den Kompromiss von Ioannina kann eine Gruppe von Mitgliedsstaaten, deren Stimmzahl zur Bildung einer Sperrminorität nicht ganz ausreicht, vorübergehend einen Ratsbeschluss blockieren, der mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden muss.
Italien schlug für sich einen Abgeordneten mehr im Europäischen Parlament heraus (73 Sitze, wie Großbritannien). Möglich wurde dies durch einen Kunstgriff, mit dem die vorgesehene Höchstzahl von 750 Abgeordneten nicht überschritten wird: Der Parlamentspräsident wird bei der Stimmrechnung nicht berücksichtigt. Somit wurde die Anzahl der Stimmen de facto auf 751 (d.h. 750 Abgeordnete plus ein Präsident) angehoben.
Großbritannien erreichte, dass seine „roten Linien“ berücksichtigt wurden. Um den Vetoverlust zu kompensieren, kommt Großbritannien erstens in den Genuss einer Nicht-Beteiligungs-Klausel auf dem Gebiet Justiz und Inneres. Das Land hat das Recht, sich „à la carte“ an der polizeilichen oder justiziellen Zusammenarbeit zu beteiligen, ohne seine europäischen Partner jedoch davon abhalten zu können, ihre Integration auf diesem Gebiet fortzusetzen und zu vertiefen
Zweitens bleibt die Grundrechtecharta für Großbritannien rechtlich unverbindlich. Polen beschloss, sich Großbritannien in diesem Punkt anzuschließen. .
Zusätzliche Verhandlungen im Dezember 2008 während der französischen Präsidentschaft
Der Vertrag von Lissabon stand im Brennpunkt der Diskussionen der Staats- und Regierungschefs, als sie sich am 11. und 12. Dezember 2008 zum Abschluss der französischen Ratspräsidentschaft versammelten. Nachdem der Vertrag per Volksentscheid im Juni 2008 in Irland abgelehnt worden war, wollte die irische Regierung eine Reihe von Ausnahmeregelungen für ihr Land aushandeln.
Auf dem Ratsgipfel im Dezember einigten sich die 27 Staats- und Regierungschefs auf einen Kompromiss für Irland. Im Gegenzug zur Aufrechterhaltung seiner Souveränität in Steuerfragen und ethischen Belangen sowie seiner militärischen Neutralität verpflichtete sich Irland, vor Herbst 2009 ein zweites Referendum abzuhalten. Darüber hinaus – und im Gegensatz zu den ursprünglichen Vorkehrungen des Textes – durfte jedes der 27 Mitgliedsländer, Irland inbegriffen, weiterhin einen Kommissar nach Brüssel entsenden.
Endspurt: der Ratsgipfel im Oktober 2009 unter schwedischer Präsidentschaft
Nachdem der Vertrag von Lissabon von Irland und Polen ratifiziert worden war, fehlte zu seiner vollständigen Ratifizierung nur noch die Stimme der Tschechischen Republik. Unter dem Druck seiner europäischen Partner entschied sich der tschechische Präsident Vaclav Klaus schließlich dazu, den Text zu unterschreiben. Er knüpfte seine Unterschrift allerdings an Ausnahmen von der Europäischen Grundrechtecharta. Gleich der britischen Lösung, die im Protokoll Nr. 30 erarbeitet wurde, findet die Grundrechtecharta in der Tschechischen Republik keine Anwendung. Mit der Zustimmung des tschechischen Präsidenten konnte der Vertrag am 1. Dezember 2009 in Kraft treten.
Schlaglichter
- 1 Dezember 2009: Der Vertrag tritt in Kraft
- 3. November 2009: Die tschechische Republik ratifiziert als letzter Mitgliedsstaat den Vertrag von Lissabon.
- 2. Oktober 2009: In einem zweiten Referendums stimmt Irland mit einer Mehrheit von 67 % für den Vertrag von Lissabon.
- Juni 2009: Wahlen zum Europäischen Parlament. Europäischer Rat über die Zugeständnisse an Irland hinsichtlich der Größe der EU-Kommission, der Steuerpolitik, der Neutralität und des Rechts auf Leben.
- Februar 2009: Parlamentsdebatte über den Vertrag in der Tschechischen Republik. Das Datum der Abstimmung konnte noch nicht festgelegt werden.
- 1. Januar 2009: Die tschechische Republik, die den Vertrag noch nicht ratifiziert hat, tritt die Ratspräsidentschaft an.
- 11. und 12. Dezember 2008: Europäischer Rat. Irland und die Tschechische Republik werden 2009 über den Vertrag abstimmen.
- 12. Juni 2008: Irland lehnt den Vertrag per Referendum mit 53,4 % der Stimmen ab.
- 1. April 2008: Das polnische Parlament stimmt für ein Gesetz, das die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon erlaubt. Nun muss der Präsident die Ratifizierung abschließen.
- 2008: Wechselnde Ratspräsidentschaft Sloweniens (erstes Halbjahr) und Frankreichs (zweites Halbjahr).
- 13. Dezember 2007: Die 27 Staats- und Regierungschefs versammeln sich in Lissabon, um den neuen Vertrag zu unterzeichnen.
- 18. und 19. Oktober 2007: Endgültiges Übereinkommen der Staats- und Regierungschefs in Lissabon über den EU-Reformvertrag.
- Juli–Oktober 2007: Arbeit der Regierungskonferenz unter Kontrolle des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments.
- 23. Juli 2007: Eröffnung der Regierungskonferenz zur Erarbeitung eines neuen europäischen Vertrags in Lissabon.
- 21. und 22. Juni 2007: Die 27 Staats- und Regierungschefs berufen eine Regierungskonferenz ein, die den Entwurf eines EU-Reformvertrags erarbeiten soll
Text des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft [pdf - 746 ko] – Rat der Europäischen UnionE
Spezielle Seite des Europäischen Parlaments zum Vertrag von Lissabon
Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (konsolidierte Fassung des Vertrags von Lissabon) – 09.05.08 – Rat der Europäischen Union
[FR] Traité de Lisbonne modifiant le traité sur l'Union européenne et le traité instituant la Communauté européenne – Décision n°2007-560 du 20/12/07 - Conseil Constitutionnel
[FR] Comprendre le traité de Lisbonne – Fondation Robert Schuman
[FR] L'analyse de Jean-Luc Sauron – Touteleurope.fr
Mise à jour : 27/07/10


















