bannière germanophone

Sicherheit und Verteidigung

 Imprimer cette page Envoyer la page

Die Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, GSVP Version française Version anglaise

Helicoptère PSDCDie gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) stellt der Europäischen Union, sowohl zivile als auch militärische Mittel zur internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung zur Verfügung.

 

Sie ist fester Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und trägt laut den europäischen Verträgen und im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen zur Wahrung des Friedens und der internationalen Sicherheit bei.

 

 

Admiral Combes : "Die Stärke der europäischen Einsätze liegt in ihrer Vielfältigkeit"

Philippe Combes, Unterchef des Generalstabs der französischen Streitkräfte, analysiert die Herausforderungen einer gemeinsamen europäischen Verteidigung.

 

 

 

Zielstellung

Die Ziele der GSVP werden im Artikel 42 des Vertrags der Europäischen Union (EUV) dargelegt. Diesem Artikel gemäß kann die EU außerhalb der Union "zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen" auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen

 

Ohne den spezifischen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten (insbesondere im Rahmen der NATO, der 21 EU-Mitgliedsstaaten angehören) infrage zu stellen, verfolgt die GSVP auf lange Sicht auch das Ziel einer gemeinsamen europäischen Verteidigung.

 

Funktionsweise

Die GSVP baut auf mehrere permanente Strukturen : das aus hochrangigen Vertretern der Mitgliedsstaaten bestehende Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) übt unter der Verantwortung des Rates und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die politische Kontrolle und strategische Leitung von Krisenbewältigungsoperationen aus. Das PSK empfängt Ratschläge und Empfehlungen des Militärausschusses der EU (EUMC). Die militärischen Beschlüsse werden vom Militärstab der EU (EUMS) geplant, umgesetzt und durchgeführt. Die Durchführung ziviler Operationen obliegt dem Zivilen Planungs- und Durchführungsstab (CPCC).Beschlüsse bezüglich der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik werden, wie der Großteil der im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik getroffenen Entscheidungen, vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Rat einstimmig verabschiedet. Letzterer „bestimmt die strategischen Interessen der Union und legt die Ziele und die allgemeinen Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fest, und zwar auch bei Fragen mit verteidigungspolitischen Bezügen“.

 

Die GSVP wird ebenso wie die GASP vom Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik durchgeführt. Neben den einzelnen Mitgliedsstaaten kann dieser dem Rat Vorschläge unterbreiten.

 

Zu den wesentlichen Aspekten und Entscheidungen hinsichtlich GASP oder GSVP muss der Hohe Vertreter regelmäßig das Europäische Parlament befragen, dessen Auffassungen stets berücksichtigt werden müssen. Das Parlament kann seinerseits Anfragen oder Empfehlungen an den Rat und den Hohen Vertreter der EU richten. Es organisiert zweimal im Jahr eine Debatte über die Fortschritte, die bei der Durchführung der GASP einschließlich der GSVP erzielt wurden.

 

 

Entwicklung

traité de LisbonneWährend die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 1992 mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt wurde, stellte der französisch-britische Gipfel in Saint-Malo im Dezember 1998 die Weichen für eine eigenständige europäische Verteidigungspolitik. Im Jahr darauf wurde die vollständig in die GASP integrierte „Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (ESVP) ins Leben gerufen. Sie versetzt die EU in die Lage, auf ein breites Spektrum an zivilen und militärischen Instrumenten zur kollektiven Bewältigung internationaler Krisen zurückzugreifen.

 

Die Europäische Union verfolgt im Rahmen der ESVP folgende Aufgaben (die so genannten „Petersberg-Aufgaben“) :


  • humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze

  • friedenserhaltende Aufgaben

  • Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung

 

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die von nun an „Gemeinsame Europäische Sicherheits-und Verteidigungspolitik“ (GSVP) genannte ESVP grundlegend umstrukturiert, um den gemeinschaftlichen Charakter der europäischen Verteidigung noch stärker zu betonen. Die inhaltlichen Neuerungen sind dreierlei Natur :

 

 

Europäische Verteidigungsagentur (EDA)

Zur schrittweisen Verbesserung ihrer militärischen Fähigkeiten beschlossen die Mitgliedsstaaten 2004 die Gründung einer Europäischen Verteidigungsagentur (EDA).

 

Die mit dem Vertrag von Lissabon institutionalisierte Agentur zielt auf eine Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zur Krisenbewältigung und eine Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit im Rüstungssektor ab.

Außerdem fördert sie die Stärkung der industriellen und technologischen Basis des europäischen Verteidigungssektors, die Schaffung eines wettbewerbsfähigen europäischen Rüstungsmarkts sowie die gemeinsame Forschung und Entwicklung in diesem Bereich. Alle Mitgliedsstaaten bis auf Dänemark nehmen an der EDA teil.

 

Ständige strukturierte Zusammenarbeit

Um in mehreren Bereichen der Verträge das Erfordernis der Einstimmigkeit zu umgehen, haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, in einem engeren Rahmen untereinander eine „Verstärkte Zusammenarbeit“ zu begründen.

 

Diese Art Zusammenarbeit steht seit dem Vertrag von Lissabon auch der europäischen Verteidigung offen. Eine derartige „Ständige strukturierte Zusammenarbeit“ (SSZ) ist all jenen Mitgliedsstaaten vorbehalten, deren Verteidigungsfähigkeit am weitesten entwickelt ist. Die darin involvierten Staaten werden dazu angehalten, gemeinsam ihre Investitionsausgaben zu erhöhen, ihr Verteidigungsinstrumentarium weitgehend anzugleichen, die Interoperabilität ihres Materials zu erhöhen und sich im Rahmen der EDA an Ausrüstungsprogrammen zu beteiligen.

 

Parallel dazu werden die existierenden multinationalen Truppeverbände (Eurokorps, Eurofor usw.) in die EU integriert.

 

Darüber hinaus kann der Rat einstimmig und unter bestimmten Bedingungen einer Gruppe von dazu bereiten Staaten eine Militärmission anvertrauen. In die Verwaltung einer solchen Mission ist der Hohe Vertreter der Union einbezogen. 

 

Solidaritätsklausel

In Anlehnung an den NATO-Vertrag führt der Vertrag von Lissabon eine für alle Mitgliedsstaaten bindende Solidaritätsklausel ein, laut der „im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats […] die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung (schulden)“.

 

Finanzierung

Betreffen die operativen Ausgaben der ESVP militärische oder verteidigungspolitische Maßnahmen, wird deren Finanzierung durch die nationalen Haushalte der einzelnen Mitgliedsländer sichergestellt.

 

Anhand dieses Finanzierungsmechanismus (Athena) ist die Europäischen Union in der Lage, gemeinsame Militäroperationen und insbesondere Krisenreaktionsoperationen (humanitäre Einsätze und Rettungseinsätze) zu finanzieren.

 

Alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Dänemark, das in Belangen der GSVP ein „opting out“ (Nichtbeteiligung) genießt, sind Teil dieses Mechanismus.

 

Einsatzbeispiele

Opérations PSDCEine 60.000 Mann starke „schnelle Eingreiftruppe“ und geeignete Kommandostrukturen erlauben der EU, Krisenbewältigungsoperationen durchzuführen. Für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung kann die Union ebenfalls bis zu 5000 Polizisten (davon 1000 binnen 30 Tagen) bereitstellen.

 

Die EU ist heute in verschiedensten Krisenbewältigungsmissionen auf vier Kontinenten vertreten :

 

 

  • Militäroperationen :

    Der erste Militäreinsatz im Rahmen der ESVP war die Mission ARTEMIS (vom 12. Juni bis 1. September 2003) im Kongo. Aufgabe dieser Mission war es, die Lage rund um die Stadt Bunia zu beruhigen und zu stabilisieren sowie die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu gewährleisten.Die EU leitet aktuell eine Militäroperation auf See gegen die Piraterie vor der Küste Somalias (EUNAVOR Atalanta, 1500 Mann) und eine Militäroperation in Bosnien-Herzegowina (ALTHEA, 2000 Mann). Beides sind autonome Operationen, die ohne Zuhilfenahme der Fähigkeiten und Instrumente der NATO durchgeführt werden.


  • Ziviles Krisenmanagement :

    Polizeieinsätze und Einsätze zur Unterstützung der örtlichen Sicherheitskräfte: in osnien-Herzegowina (EUPM – Polizeimission der EU), im Kongo (EUPOM Kinshasa Herausbildung von Polizeieinheiten), im Irak (EUJUST LEX Ausbildung von Mitarbeitern in Justiz,Strafvollzug und Polizei), in Palästina (EUPOL COPPS Ausbildung von Polizeibeamten).

    Hilfsmissionen zur Grenzkontrolle bzw. Überwachung von Friedensabkommen: in Indonesien (Übereinkunft zwischen Aceh und Osttimor), in Rafah (Kontrolle des Grenzübergangs zwischen Gaza und Ägypten), in der Republik Moldau (Kontrolle der Grenze zwischen Transnistrien und der Ukraine), in Georgien (Überwachungsmission zur Stabilisierung der Region).


  • Militäreinsätze und ziviles Krisenmanagement :

    Zwei Missionen verbinden militärische und nichtmilitärische Mittel zur Unterstützung und Reform des Sicherheitssektors: in Guinea-Bissau (EU SSR) und im Kongo (EUSEC).

 


Quellen

 

Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU - Rat der Europäischen Union

F.X. Priollaud et D. Siritzky : Le Traité de Lisbonne, La Documentation française, Paris, 2008.


Interessante Links

Europa-Seite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland

CSDP Mission Analysis Partnership - Isis Europe (auf Englisch)

Europa - Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung : Außen- und Sicherheitspolitik - Europäische Kommission

Bruxelles2 (L'Europe de la Défense et de la Sécurité) - Blog (auf Französisch)


Nützliche Adressen

Assembly of WEU, Westeuropäische Union - 43, avenue du Président Wilson - 75775 Paris cedex 16 - Tel.: 01.53.67.22.00 - Fax: 01.53.67.22.01  info@assembly.weu.int


Mise à jour : 19/03/10