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Landwirtschaft
Sommaire
Die Landwirtschaft ist zweifelsohne derjenige Wirtschaftssektor, in dem die europäische Integration am weitesten vorangeschritten ist. Der Agrarhaushalt beträgt rund 40 % des gesamten Haushalts der Europäischen Union.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wurde bereits 1957 im Vertrag von Rom in die Wege geleitet. In Kraft trat sie schließlich erst 1962. In ihren Anfangsjahren trug sie der Notwendigkeit Rechnung, in einem durch jahrelangen Krieg ausgezehrten Europa die Nahrungsmittelproduktion wieder anzukurbeln. Rasch erfüllte sie ihre wichtigste Zielsetzung: die Sicherstellung einer unabhängigen Nahrungsmittelversorgung der Europäischen Gemeinschaft.
Seit 2010 gehört die Gemeinsame Agrarpolitik zum Aufgabenbereich des Europa-Kommissars Dacian Ciolos (Rumänien
Dank der GAP und ihrer Instrumente zur Einkommenssicherung der Landwirte, zur Einschränkung der Landflucht und Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe konnte die Agrarproduktion in Europa stark erhöht werden.
Die Europäische Union avancierte dadurch zu einer weltweit führenden Agrarmacht, die bei der Ein- und Ausfuhr von Nahrungsmitteln mit den USA im Wettbewerb stand.
Relativ schnell traten unterdessen Ungleichgewichte zu Tage, die sich mit der Zeit noch verschärften. Die GAP, Opfer ihres Erfolgs, führte zu einer erheblichen Überproduktion, die mit einer hohen Umweltbelastung einherging. Diese Missstände wurden daraufhin durch mehrere Kurswechsel zu beheben versucht.
Anfang der 90er Jahre wurde ein kontinuierlicher Reformprozess in Gang gebracht, der auf eine wettbewerbsfähige, umweltverträglichere europäische Landwirtschaft abzielte, die überdies in der Lage sei, die Vitalität der ländlichen Gebiete aufrecht zu erhalten und den Ansprüchen der Verbraucher bezüglich Lebensmittelqualität und -sicherheit sowie Tierschutz gerecht zu werden.
Zielsetzung
Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik (Art. 39 AEUV) ist es:
- „die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern“. Daraus resultiert unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft auf internationaler Ebene;
- „auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten“. Die Erweiterung der Union am 1. Mai 2004 stellte diesbezüglich eine enorme Herausforderung dar, weil sich mit einem Schlag die landwirtschaftliche Nutzfläche verdoppelte und die Zahl der Landwirte um 70 % erhöhte;
- „die Märkte zu stabilisieren“, insbesondere durch die Vermeidung von Überschussproduktion;
- „die Versorgung sicherzustellen“. Die Ernährungssicherung der Menschen innerhalb aber auch außerhalb Europas ist eines der wichtigsten Anliegen der GAP;
- „für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen“.
Über diese in den Verträgen festgesetzten Ziele hinaus fördert die GAP eine gesunde und qualitativ hochwertige Ernährung, eine umwelt- und tierfreundliche Produktion sowie die Entwicklung des ländlichen Raumes (zweite Säule der GAP), letzteres durch verbesserte Flächennutzung, Verwaltung natürlicher Ressourcen und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft.
Entwicklung
In den ersten Jahren nach dem zweiten Weltkrieg herrschte in allen europäischen Staaten Nahrungsmittelmangel. Es galt, einen Sektor mit starkem Strukturdefizit wieder aufzubauen. Nach langen Verhandlungen und auf das Beharren Frankreichs hin, entschieden die Staaten, dies im Rahmen der erst kürzlich geschaffenen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in Angriff zu nehmen.
1962 errichteten die sechs Mitgliedsstaaten der EWG die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), deren Hauptziel darin bestand, Nahrungsmittelproduktion und Produktivität in Europa zu erhöhen, was sich wiederum auf die Marktstabilität und letztendlich das Einkommen der Landwirte auswirken würde.
2008 wurden die bislang 21 GMO durch eine einzige GMO ersetzt.Um dieses Ziel zu erreichen, subventionierte die EWG die landwirtschaftliche Produktion und führte gemeinsame Marktorganisationen (GMO) ein, die in verschiedenen Bereichen die Produktion verwalten, die Preise stabilisieren und die Versorgung der Bevölkerung mit 21 Grunderzeugnissen bzw. Produktkategorien (Getreide, Obst und Gemüse, Schweinefleisch, Eier, Wein usw.) sicherstellen sollten. Fanden die landwirtschaftlichen Erzeugnisse keine Abnehmer, wurden sie von der EU zu festgesetzten (und jährlich neu verhandelten) Garantiepreisen, die über den Weltmarktpreisen lagen, aufgekauft.
Die 70er Jahre: neue Schwierigkeiten
In den 70er Jahren gelang es Europa zwar, die Nahrungsmittelversorgung der Mitgliedsstaaten zu sichern, jedoch taten sich schnell neue Probleme auf:
- In mehreren Sektoren (Milch, Wein, Getreide, Rindfleisch) kam es zu enormen Produktionsüberschüssen, die der Markt nicht mehr aufnehmen konnte und deren Einlagerung bzw. Zerstörung immer schwerer auf dem Haushalt der Gemeinschaft lastete. Daraufhin versuchte die Gemeinschaft, die Produktion anhand diverser Instrumente wie z. B. der 1984 eingeführten Milchquote zu regulieren.
- Um die Überschüsse abzusetzen, griff die Gemeinschaft auf den Export zurück. Sie subventionierte die europäischen Landwirte („Ausfuhrerstattungen“), damit diese ihre Erzeugnisse, die teurer als die Erzeugnisse des Weltmarkts waren, zu günstigeren Preisen an Drittländer verkaufen konnten. Mit diesen Stützungszahlungen handelte sich Europa zahlreiche Kritiken ein, insbesondere von Seiten der Welthandelsorganisation (WTO).
- Das durch die GAP geförderte Produktionsmodell belastete in hohem Maße die Umwelt: Wasserverschmutzung, Erschöpfung der Böden …
- Mehrere Mitgliedsstaaten, insbesondere Großbritannien, kritisierten die Höhe des Agrarhaushalts.
GAP und WTO
Trotz der schrittweise durchgeführten Reformen wird die GAP außerhalb der EU weiterhin scharf kritisiert. Im Brennpunkt stehen dabei die zu Wettbewerbsverzerrungen führenden Direktbeihilfen und Exportsubventionen. Außerdem verlangen die Länder der südlichen Hemisphäre einen privilegierten Zugang zum europäischen Markt. Der Großteil der EU-Mitgliedsstaaten unterstreicht ihrerseits die wichtige Rolle der Gemeinsamen Agrarpolitik für nachhaltige Entwicklung, Umweltschutz, Nahrungsmittelversorgung und die ländliche Kohäsion. Die Verhandlungen der Doha-Runde, die 2006 aufgrund des in agrarpolitischen Belangen herrschenden Dissenses zwischen EU und USA vorübergehend eingestellt worden waren, wurden im Februar 2007 wieder aufgenommen. Die Diskrepanzen sind damit jedoch nicht aus der Welt.
Die Reformen der GAP
Seit dem Scheitern des Mansholdt-Plans 1972 wurde die GAP einer Reihe von Reformen unterzogen (1992, 1999, 2003), die mehrere Ziele verfolgten:
- die Reduzierung der Überproduktion durch Einführung von Quoten, Flächenstilllegungen usw.;
- die Senkung des Anteils der Agrarpolitik am Gesamthaushalt der EU (heute 40 % des EU-Haushalts bei gleichzeitig weniger als 1 % des europäischen BIP);
- die Erhöhung der Qualität (v. a. in den Bereichen ländliche Entwicklung, Umweltschutz, Respekt der Normen für Tiergesundheit und Tierschutz);
- die Anpassung der GAP an die WTO-Richtlinien.
Funktionsweise
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon fallen alle die GAP betreffenden Legislativvorschläge unter das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (Mitentscheidung): Das Europäische Parlament spielt somit künftig in der Agrarpolitik eine tragende Rolle. Alle Rechtsakte ohne Gesetzescharakter (z.B. Höhe der Beihilfen, Quoten, Richtpreise, Abschöpfungen …) werden mit qualifizierter Mehrheit vom Rat auf Grundlage von Vorschlägen der Kommission erlassen.
Grundsätze
Die GAP beruht auf drei wesentlichen Grundsätzen:
- Einheit des Agrarmarkts: aufgehobene Zollschranken innerhalb der EU, harmonisierte gesundheitliche und technische Normen;
- finanzielle Solidarität (Gemeinschaftsfinanzierung): die aus dem gemeinsamen Haushalt geschöpften Mittel werden für gemeinschaftliche Ausgaben aufgewandt, unabhängig von der Höhe der Einzahlungen der Mitgliedsstaaten;
- Gemeinschaftspräferenz: EU-Erzeugnissen wird dank spezieller Instrumente wie Einfuhrabschöpfungen oder Ausfuhrerstattungen ein Preisvorteil eingeräumt.
Mechanismen

Zur Qualitätsförderung in der landwirtschaftlichen Produktion hat die Europäische Union ein Kennzeichnungssystem ins Leben gerufen, das Herkunft und Qualität der Erzeugnisse bescheinigt: g. U. (geschützte Ursprungsbezeichnung), g. g. A. (geschützte geographische Angabe) und g. t. S. (garantiert traditionelle Spezialität). Darüber hinaus hat die EU auch ein spezielles Siegel für Erzeugnisse aus ökologischer / biologischer Landwirtschaft eingeführt
Eine Reihe wichtiger Mechanismen sind des Weiteren bezeichnend für die GAP:
- eine einheitliche gemeinsame Marktorganisation (GMO), die für verschiedene Produkte einen stabilen Markt garantiert, insbesondere indem sie einen Rechtsra
- Direktbeihilfen für Landwirte: die im Zuge der Reform von 1992 eingeführten Direktzahlungen sollen den Landwirten unabhängig von der produzierten Menge („Entkopplung“) ein Mindesteinkommen garantieren und somit Überproduktion und Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.
Vor 1992 (und in einigen neuen Mitgliedsstaaten noch heute) konnten Landwirte ihre Erzeugnisse zu einem garantierten Festpreis verkaufen. Nicht abgesetzte Produkte wurden von der EU zu diesem Preis aufgekauft. Die Direktzahlungen sind somit ein Ausgleich für niedrigere Festpreise. Jeder landwirtschaftliche Betrieb hat Anspruch auf eine Betriebsprämie, deren Höhe sich nach in der Vergangenheit empfangenen Zahlungen richtet. Die Direktbeihilfen machen 2010 voraussichtlich 70 % des Agrarhaushalts aus.
- Finanzielle Anreize, die Landwirte zu umweltfreundlicheren Produktionsmethoden ermutigen sollen. Durch das Prinzip der Cross-Compliance („einzuhaltende anderweitige Verpflichtungen“) zum Beispiel werden Direktzahlungen an die Einhaltung bestimmter Umwelt- oder Tierschutz-Standards gebunden.
- Instrumente zur Kontrolle des Angebots an landwirtschaftlichen Erzeugnissen: Sie wurden in den 80er Jahren eingeführt (Produktionsquoten, Flächenstilllegungen usw.) und sollen Überproduktion vermeiden.
- die Politik der ländlichen Entwicklung: die „zweite Säule“ der GAP. Es existieren diverse Instrumente, wie z. B. Cross-Compliance und Modulation (schrittweise Verringerung der Direktzahlungen und Übertragung der entsprechenden Mittel auf die Entwicklung des ländlichen Raumes). 2010 wird das Budget für die ländliche Entwicklung schätzungsweise 25 % des Agrarhaushalts ausmachen
Finanzierung
Seit dem 1. Januar 2007 werden die beiden Säulen der GAP durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanziert. Die beiden Fonds lösen den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft (EAGFL) ab.Nach der sozialen Kohäsion stellt die Gemeinsame Agrarpolitik 2010 die zweitgrößte operationelle Ausgabe der Europäischen Union dar.
Mit 56 Milliarden Euro entfallen auf die GAP nunmehr rund 40 % des EU-Haushalts. Bis zum 31. Dezember 2007 stellte die GAP noch den größte Posten im gemeinsamen Haushalt (beinahe 70 % des EU-Haushalts 1984 gegen 43 % 2008).
Auch in der Periode von 2007 bis 2013 ist Frankreich voraussichtlich Hauptnutznießer der Agrarmarktunterstützungen (erste Säule) mit einer Rückflussquote von 19,4 % (7,2 % für die zweite Säule, die ländliche Entwicklung). Die rückläufige Tendenz der Rückflüsse ist der EU-Erweiterung und der 2002 beschlossenen Begrenzung der finanziellen Mittel für Marktstützungsmaßnahmen und Direktzahlungen geschuldet.
Mit einer Rückflussquote (Verhältnis zwischen Ein- und Auszahlungen der GAP) von 21 % (13 % für die ländliche Entwicklung) lag Frankreich 2004 weit vor Spanien (14,1 %), Deutschland (13,5 %), Italien und Großbritannien.Die Finanzierung der GAP ist und bleibt ein Streitpunkt zwischen den Mitgliedsstaaten, auch wenn der Agrarhaushalt gemäß der 2002 vom Europäischen Rat in Brüssel geschlossenen Vereinbarung bis 2013 feststeht.
Einige Länder, die nicht direkt von den Agrarmarkthilfen profitieren, möchten mit dem Prinzip der Gemeinschaftsfinanzierung brechen und fordern eine teilweise „Renationalisierung“ der Finanzierung. Die Vereinbarung von 2002 wurde durch den im Dezember 2005 beschlossenen Finanzrahmen für 2007–2013 jedoch nicht infrage gestellt.
Gesundheitscheck und Perspektiven
GAP-Gesundheitscheck
Der im November 2007 von der Europäischen Kommission veröffentlichte „Gesundheitscheck“ gab den Startschuss für eine breit angelegte Konsultation in den Mitgliedsstaaten zu den Schritten, die in Hinsicht auf die Zukunft der GAP nach 2013 in die Wege zu leiten seien. Ein Jahr später, am 20. November 2008, einigten sich die Landwirtschaftsminister der Mitgliedsstaaten auf folgende Punkte:
- la suppression des jachères obligatoires d'ici à 2013
- l'augmentation progressive des quotas laitiers (1% chaque année) avant leur disparition totale en 2015
- die Abschaffung der obligatorischen Flächenstilllegung bis 2013;
- eine schrittweise Anhebung der Milchquoten (jährlich 1 %) bis zu ihrem endgültigen Wegfall 2015;
- die „Entkoppelung“ der Stützungszahlungen in allen Mitgliedsstaaten (bestimmte Sektoren ausgenommen);
- die Verstärkung der Hilfe für Sektoren mit besonderen Problemen (wirtschaftlich benachteiligte Regionen bzw. Sektoren, Gebiete mit erhöhtem Risiko für Naturkatastrophen oder Tierseuchen);
- zeine der Entwicklung des ländlichen Raums profitierende Aufteilung des Budgets;
- die Vereinfachung des Prinzips der Cross-Compliance
Perspektiven: Die Debatten um die Zukunft der GAP nach 2013
Die in einer Mitteilung der Europäischen Kommission von März 2009 angekündigte Vereinfachung der GAP steht regelmäßig im Zentrum der Debatten der EU-Minister. Anfang 2010 soll dann auch die EU-Kommission ein Dokument zum EU-Haushalt und zur Finanzierung der verschiedenen Politikbereiche nach 2013 vorlegenDerzeit ist die Gemeinsame Agrarpolitik regen Verhandlungen innerhalb und außerhalb der EU ausgesetzt. Die von einigen in Frage gestellte, bei internationalen Verhandlungen angeprangerte, aber von den meisten Mitgliedsstaaten, wie auch dem aktuellen EU-Kommissar für Landwirtschaft unterstützte „neue GAP“ muss für die Zeit nach 2013 noch definiert werden (der derzeitige EU-Haushalt wurde nur bis 2013 verabschiedet).
In der Debatte um die GAP nach 2013 geht es vor allem um folgende Herausforderungen:
- die Gewährleistung der Nahrungsmittelversorgung vor dem Hintergrund einer rapide anwachsenden Weltbevölkerung;
- eine gute Verwaltung des EU-Territoriums, das zu 80 % von landwirtschaftlichen Flächen oder Wäldern bedeckt ist;
- den Kampf gegen den Klimawandel durch Reduzierung der landwirtschaftlichen Emissionen und Anpassung an die Auswirkungen dieses Wandels;
- die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume, in denen mehr als die Hälfte der EU-Bevölkerung zu Hause ist.
Texte und Dokumente
Zusammenfassung der geltenden gemeinschaftlichen Gesetzgebung
Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ‑ Europäische Kommission
Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2010,Titel 05 — Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums – Europäische Kommission
La réforme de la politique agricole commune, Rapport d'information de la Commission des affaires économiques du Sénat, 8 février 2003
La politique agricole commune (PAC) : une politique en mutation, Jacques Loyat et Yves Petit, 2008, La Documentation française.
Nützliche Links
Europa – Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung – Europäische Kommission
Nützliche Adressen
Europäische Kommission - Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung B 1049 Brüssel - Tel.: 00.322.295.32.40 - Fax: 00.322.295.01.30
Département des ressources documentaires du Ministère de l'Alimentation, de l'Agriculture et de la Pêche - 78, rue de Varenne - 75349 Paris Cedex 07 - Tél.: 01.49.55.47.17
Mise à jour : 04/03/10


















