Die Europäische Union gründet sich zuallererst auf wirtschaftlicher und nicht kultureller Zusammenarbeit. Aus diesem Grund hat sich eine Kulturpolitik in der EU nur ganz allmählich herausgebildet.
Von 1977 an wurde von der Europäischen Kommission ein erster kultureller Aktionsplan umgesetzt. Mitte der 80er Jahre, im Zuge der Entwicklung der Rundfunkübertragung über Satellit, stellte die Kommission ein Grünbuch zur Errichtung eines gemeinsamen Marktes für den Rundfunk vor und löste damit eine Diskussion aus, die schließlich im Oktober 1989 zur Verabschiedung der Fernsehrichtlinie („Fernsehen ohne Grenzen“) führte.
Jedoch erst der Vertrag von Maastricht 1992 verlieh der Union kulturpolitische Kompetenzen. Der Vertrag sah vor, dass die EU unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Besonderheiten und unter gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes ihren Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedsstaaten leistet.
Diese Entwicklung basierte auf der Mitte der 90er Jahre geführten Debatte um das Prinzip der „exception culturelle“, also eine Ausnahmeregelung für kulturelle Bereiche (inzwischen ist der Ausdruck „kulturelle Vielfalt“ geläufiger), die insbesondere den europäischen Staaten erlauben sollte, ihre Subventionssysteme für Kino und Audiovisuelles zu bewahren.
Zielstellung
„Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.“ Konkret soll die Aktion der EU zugunsten der Kultur:
- künstlerisches Schaffen in seinen vielfältigen Ausdrucksformen fördern und zur wirtschaftlichen Entwicklung dieser Sektoren beitragen;
- das Zugehörigkeitsgefühl zu einer europäischen Völkergemeinschaft stärken und dabei dennoch die Verschiedenartigkeit der nationalen und regionalen Traditionen und Kulturen berücksichtigen;
- dem europäischen Bürger den Zugang zur Kultur als Faktor sozialer Integration erleichtern, d.h. Zugang zu Tanz, Oper, Malerei, Plastik, Fotografie, Architektur, zu mobilen und immobilen Kulturgütern sowie audiovisuellen Produktionen (Fernsehen, Multimedia, elektronische Publikationen …);
- den nichtkommerziellen Kulturaustausch fördern;
- das Beschäftigungspotenzial des Kultursektors ausschöpfen;
- die kulturelle Vielfalt der EU-Mitgliedsstaaten hervorheben;
- zur Sichtbarkeit der europäischen Kultur in der Welt beitragen.
Funktionsweise
Die Gemeinschaftspolitik
Seit 2010 wird die gemeinschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Kultur von EU-Kommissarin Androulla Vassiliou (Zypern) koordiniert..
Biographie
Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union nur dann tätig, wenn die Ziele der in Betracht gezogenen Aktion von den Mitgliedsstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können. Die gemeinschaftliche Aktion ersetzt also nicht die Tätigkeit der Mitgliedsstaaten, sondern ergänzt sie um der Förderung der kulturellen Zusammenarbeit willen.
Die Aktion der Union umfasst einerseits die Gewährleistung guter Voraussetzungen für Wettbewerb und Austausch von Kulturgütern, andererseits die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kulturakteuren der Mitgliedsstaaten. Dabei wird stets das Subsidiaritätsprinzip gewahrt, d.h. die EU hält sich jenseits der Aktion von Staaten, Regionen, Gemeinden oder Vereinen.
Die Kulturpolitik kann nicht gesondert behandelt werden. Sie muss im Gegenteil in allen Politiken der Union berücksichtigt werden, schon allein deshalb, weil der Großteil der Aktionen auf europäischer Ebene eine kulturelle Dimension besitzt. Die Regionalpolitik fördert zum Beispiel im Rahmen von Strukturfonds das lokale Kulturerbe (z.B. in Frankreich die Anlage der Steinreihen in Carnac).
Direkte Auswirkungen auf die Kultur haben ebenfalls die Politikbereiche Umwelt, Tourismus, Forschung, Beschäftigung und Bildung
In einem zu diesem Thema veröffentlichten Bericht stellt die Europäische Kommission allerdings fest, dass es bisweilen schwierig ist, die der Kulturpolitik eigenen Ziele mit denen anderer Politiken, insbesondere der Steuer-, Wettbewerbs- oder Preispolitik in Einklang zu bringen
Aufgrund der engen Bindung an andere europäische Politikfelder beruht die gemeinschaftliche kulturelle Tätigkeit zum Teil auf rein kulturellen Programmen („Kultur“), zum Teil aber auch auf Programmen zur regionalen Entwicklung, Bildungsprogrammen („Integriertes Programm für lebenslanges Lernen“), Programmen zur Berufsausbildung („Leonardo“), zur Förderung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien („eEUROPE“), zur Kooperation mit Drittländern, Umweltprogrammen, Tourismusprogrammen, Forschungsprogrammen („7. FRP“), Städtepartnerschaftsprogrammen usw.
Aktionen im Rahmen des Europarates
Dieses Abkommen unterstützt gemeinschaftliches Handeln zur Bewahrung der europäischen Kultur und zur Förderung ihrer Entwicklung.
Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind Unterzeichner des 1954 im Rahmen des Europarates verfassten Europäischen Kulturabkommens.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Förderung des Studiums:
- der Sprachen;
- der Geschichte und Gesellschaft der Unterzeichnerstaaten;
- ihrer gemeinsamen Gesellschaft.
Finanzierung
Die beiden wichtigsten Finanzinstrumente der gemeinschaftlichen Aktion zugunsten der Kultur sind die Programme „Kultur“ und „MEDIA 2007“..
Das Programm „Kultur“ (2007 2013)
Das Programm übernimmt die wesentlichen Aktionsschwerpunkte des ausgelaufenen Programms „Kultur 2000“, im dessen Rahmen Hunderte von Büchern übersetzt worden sind und Tausende kulturelle Organisationen zur Schaffung und grenzübergreifenden Verbreitung von Kunstprojekten beigetragen haben.
Das Programm zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Kulturakteuren (Künstler, Promoter, Verteiler, Netzwerke, kulturelle Einrichtungen) zu stärken, um die europäische Kultur besser kennenzulernen und zu vermitteln, künstlerisches Schaffen sowie Verbreitung von kulturellen Werken zu unterstützen, die Mobilität der Kunstschaffenden zu erleichtern, die kulturelle Vielfalt in den Vordergrund zu stellen und somit die Entstehung einer Europabürgerschaft zu begünstigen.
Das Programm „Kultur“ ist allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Mitgliedern des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Beitrittskandidaten zugänglich. Es ist ebenfalls offen für Drittländer, die mit der EU Assoziations- oder Kooperationsabkommen abgeschlossen haben, in denen spezielle Klauseln für den kulturellen Bereich enthalten sind.
Bei der Auswahl der förderfähigen Projekte werden diejenigen begünstigt, die zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit, zur Verbreitung künstlerischer und kultureller Werke und Erzeugnisse, zur Mobilität der im Kultursektor tätigen Personen und zum interkulturellen Dialog beitragen.
Das Programm verfügt über ein Budget von 400 Millionen Euro für den Zeitraum 2007 2013.
Das Programm „MEDIA 2007“ (2007 2013)
Das im November 2006 verabschiedete Programm „MEDIA 2007“ unterstützt die audiovisuelle Industrie, um einerseits das Defizit an europäischen audiovisuellen Produktionen gegenüber dem amerikanischen Angebot zu mindern und andererseits die Verbreitung europäischer Filme oder Programme zu fördern. Das Ausnahmeprinzip („exception culturelle“), das inzwischen zum Prinzip der kulturellen Vielfalt geworden ist, soll dazu beitragen, die in den europäischen Mitgliedsstaaten jeweils vorhandenen Subventionssysteme für Kino und audiovisuelle Produktionen zu erhalten.
Das Programm ergänzt nationale Unterstützungsmechanismen im Vorfeld (Ausbildung von Fachkräften für die audiovisuelle Industrie, Entwicklung) sowie im Anschluss an den kreativen Schaffensprozess (Vertrieb von europäischen Filmen bzw. Programmen).
Es verfügt über ein Budget von 755 Millionen Euro für den Zeitraum 2007 – 2013 und führt die im Rahmen des Programms „MEDIA Plus“ eingeleiteten Maßnahmen weiter, die definitiv zur Dynamisierung der europäischen Filmproduktion (die EU produziert inzwischen genau so viele Filme wie die USA, d.h. jährlich ca. 700) und zur Verbreitung europäischer audiovisueller Produktionen beigetragen haben.
Anwendungsbeispiele
In der Praxis übersetzt sich die europäische Kulturpolitik konkret durch:
- den Schutz des Kulturerbes der Mitgliedsstaaten. Das Prinzip des freien Warenverkehrs wird abgemildert, indem vermieden wird, dass nationale Kunstschätze, historische oder archäologische Schätze das Territorium der EU verlassen;
- die geringere Besteuerung bestimmter kultureller Erzeugnisse und Dienstleistungen (z.B. Bücher, Urheberrechte, Ausstellungen, Museen, Kinos, Konzerte). Damit soll die Verbreitung dieser Produkte erleichtert werden;
- die Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberechts und verwandter Schutzrechte. Gemäß einer Richtlinie von 1993 sind Urheberrechte für eine Dauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers geschützt;
- ldie European Border Breaker Awards (EBBA) – Auszeichnungen, mit denen die europaweite Mobilität von Künstlern gefördert werden soll;
- die 1985 ins Leben gerufene Initiative „Europäische Kulturhauptstadt“. Sie möchte durch das In-Szene-Setzen des Kreativpotenzials und gemeinsamen Kulturerbes der europäischen Städte deren kulturelle Vielfalt unterstreichen;
- die Förderung der kulturellen Vielfalt. Der Begriff der „Vielfalt der Kulturen“ taucht in den Gemeinschaftsverträgen auf, insbesondere in der Charta der Grundrechte der EU. Mit aktiver Unterstützung der EU wurde 2005 darüber hinaus von der UNESCO ein Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet;
- die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“. Sie gewährt dem europäischen Bürger Zugang zur Gesamtheit der in Europa produzierten Fernsehprogramme und ist in diesem Sinne der Grundstein der nationalen Regelwerke für den Fernseh-Bereich. Sie verfolgt zwei Ziele: die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Fernsehübertragungen und die Entwicklung der Programmindustrie in den Mitgliedsstaaten.
Die europäischen Kulturpreise
Das Programm „Kultur“ subventioniert die Verleihung Europäischer Preise, u.a. auf den Gebieten Kulturerbe, Architektur, Literatur und Musik
Die europäischen Kulturpreise sollen erfolgreiche europäische Aktivitäten auf diesen Gebieten würdigen und sichtbar machen.
Die Preise werden an Künstler, Musiker, Architekten, Autoren und all jene, die auf dem Gebiet des Kulturerbes tätig sind, verliehen. Laut EU-Kommission „präsentieren sie den kulturellen Reichtum und die kulturelle Vielfalt Europas sowie die Bedeutung des interkulturellen Dialogs und grenzüberschreitender Aktivitäten in Europa und über seine Grenzen hinaus."
Perspektiven
Am 5. Oktober 2005 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag an, der das Jahr 2008 zum „Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs“ erklärte. Im Rahmen dieses mit einem Gesamtbudget von 10 Millionen Euro dotierten europäischen Jahres wurden eine Reihe von konkreten Projekten zum interkulturellen Dialog in zahlreichen Bereichen (Kultur, Bildung, Jugend, Sport, Unionsbürgerschaft) gestartet.
Die Förderung der kulturellen Vielfalt ist und bleibt eins der wichtigsten Anliegen der EU, das nur umgesetzt werden kann, wenn öffentliche Träger auch zukünftig die Möglichkeit haben, den kulturellen und audiovisuellen Sektor finanziell zu unterstützen.
Während auf internationaler Ebene zahlreiche Staaten darauf drängen, die Liberalisierung auf dem Gebiet der Kultur voranzutreiben, hat die im Oktober 2005 verabschiedete UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen der Aktion der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedsstaaten, insbesondere Frankreich, viel zu verdanken.
Innerhalb der EU besteht der Wille, eine gemeinsame Kulturcharta zu entwickeln, dank der die Kultur in allen Politikbereichen der EU noch stärker berücksichtigt würde
Texte und Dokumente
Europäisches Kulturabkommen – Europarat
Nützliche Links
Kulturportal der Europäischen Kommission
Ministère de la culture [FR]
Relais Culture Europe [FR]
Culture Action Europe [FR, EN]
Dernière mise à jour : 16/11/09


















