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1992-2010

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1992-2010 : Die Entstehung des politischen Europas Version française Version anglaise

 

7. Februar 1992: Unterzeichnung des EU-Vertrags in Maastricht

In den frühen 90er Jahren wurden parallel zwei zwischenstaatliche Konferenzen abgehalten: die eine über das Projekt einer politischen Union, die andere über eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Ziel langfristig die Einführung einer gemeinsamen Währung war. Die beiden Prozesse trafen schließlich zusammen und führten zur Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Union in Maastricht.


Der Vertrag war ein wesentlicher Schritt in der Errichtung einer „zunehmend engen Union der Völker Europas“ und führte eine europäische Unionsbürgerschaft sowie eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ein. Er setzte die Etappen bis zur Einführung einer Einheitswährung in den meisten Mitgliedsstaaten fest.


In Frankreich war die Ratifizierung des Vertrags Gegenstand eines Referendums am 20. September 1992, bei welchem das Ja mit 51,04% ganz knapp überwog. Der Vertrag von Maastricht trat am 1. November 1993 in Kraft.

1. Januar 1995: Erweiterung der Europäischen Union durch Österreich, Finnland und Schweden

Aufgrund ihrer militärischen Neutralität hatte sich ein Teil der europäischen Länder vom Aufbau der EG ferngehalten und es vorgezogen, der Europäischen Freihandelsorganisation (EFTA) beizutreten. 1991 wurden die EFTA-Staaten durch die Bildung des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in den Gemeinsamen Markt eingebunden.


Inzwischen war durch die Auflösung der Sowjetunion der neutrale Status eines Landes fast schon überholt. Und wenn schon europäische Regelungen angewendet wurden, dann lag es ganz im Interesse der EFTA-Staaten, der EG beizutreten.


So stellten Österreich, Schweden, Finnland, die Schweiz und Norwegen (das dies bereits Anfang der 70er Jahre getan hatte) jeweils ihren Beitrittsantrag. Nur die ersten drei traten letztendlich dem bei, was in der Zwischenzeit die Europäische Union geworden war und somit nun 15 Mitglieder zählte.

2. Oktober 1997: Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam

Der Vertrag von Maastricht sah vor, dass seine Unterzeichnenden gemeinsam die Funktionsweise der EU verbessern sollten. Bei der 1996 begonnenen zwischenstaatlichen Konferenz schienen die Mitgliedsstaaten jedoch gespaltener als bei den vorausgegangenen Verhandlungen. Aus diesem Grund ging der Vertrag von Amsterdam nicht so weit, wie es sich manche gewünscht hätten. In Belangen der Außenpolitik musste immer noch einstimmig beschlossen werden und so konnte der Reformversuch für die Institutionen nicht zustande kommen.


Zu den erzielten Fortschritten gehörten die Schaffung des neuen Amts des Hohen Vertreters für die GASP und die Aufnahme von Visums-, Asyl- und Immigrationspolitik in den Vertrag. Zudem legte der Vertrag besonderes Augenmerk auf den europäischen Bürger und bestätigte die Bedeutung der Menschenrechte, der Beschäftigungspolitik und der Dienstleistungen zugunsten des wirtschaftlichen Allgemeinwohls.

4. Dezember 1998: Der Gipfel von Saint-Malo gibt dem Europa der Verteidigung einen entscheidenden Impuls

Beim Gipfel von Saint-Malo kamen Großbritannien (das gegenüber der Aufstellung einer europäischen Militärmacht bislang negativ eingestellt gewesen war) und Frankreich überein, die EU müsse „über eine autonome Handlungsfähigkeit verfügen, die sich auf glaubwürdige militärische Kräfte stützt, mit der Möglichkeit, sie einzusetzen, und mit der Bereitschaft, dies zu tun, um auf internationale Krisen zu reagieren“.


Seither hat die EU permanente politische und militärische Strukturen eingerichtet, ihre Beziehungen zur NATO geklärt und spezifische Aufgaben (Entwicklungshilfe, Krisenmanagement, Friedenswiederherstellung) definiert. Eine erste autonome Aktion wurde 2003 in der Demokratischen Republik Kongo durchgeführt. Heute ist die EU auf ziviler und militärischer Ebene auf mehreren Kontinenten aktiv (Balkan, Asien, Naher Osten...).

16. März 1999: Nach dem Aufruhr unter den EU-Abgeordneten tritt die Kommission Santer zurück

Zum Nachfolger von Jacques Delors bestimmten die Staats- und Regierungschefs 1995 den Luxemburger Jacques Santer. Nach erfolgreicher Arbeit an der Einführung der Einheitswährung nahm sein Mandat ein turbulentes Ende. Die von ihm geleitete Kommission wurde vom Europäischen Parlament, das seine politische Macht behaupten wollte, der Missverwaltung beschuldigt.


Um einen Misstrauensantrag zu vermeiden, beschloss die Kommission, ein knappes Jahr vor Ablauf der Amtszeit geschlossen zurückzutreten.

26. Februar 2001: Unterzeichnung des Vertrags von Nizza

Nach dem Quasi-Misserfolg von Amsterdam luden die 15 im Jahr 2000 zu einer neuen Konferenz ein. Das System der Institutionen, das der voraussichtlich bald erweiterten Union nicht mehr gerecht wurde, sollte reformiert werden. Im Lauf der Verhandlungen stellten sich Frankreich und Deutschland in mehreren Punkten gegeneinander, da Paris das durch die Wiedervereinigung verstärkte demographische Gewicht Deutschlands in den Institutionen nicht akzeptierte.
Der Europäische Rat von Nizza im Dezember 2000 verlief in gereizter Atmosphäre und führte zu einem Kompromiss, der von fast allen Delegationen für ungenügend befunden wurde. Der neue Vertrag war derart komplex, dass seine Unterzeichnenden gleich im Anschluss eine „Debatte über die Zukunft der Union“ starteten, die zu einem neuen Text führen sollte.

1. Januar 2002: Der Euro in der Tasche der europäischen Verbraucher

In den zehn Jahren seit dem Vertrag von Maastricht hatten die zwölf Mitgliedsstaaten der Wirtschafts- und Währungsunion ihre Wirtschaft jeweils an die „Konvergenzkriterien“ angeglichen: beherrschte Inflation, ausgeglichener Staatshaushalt, begrenztes Haushaltsdefizit und stabile Wechselkurse innerhalb der Staaten der Eurozone. Am 1. Januar 1999 wurde der Euro offiziell als Rechnungseinheit angenommen. Die Verbraucher erhielten die neuen Scheine und Münzen am 1. Januar 2002. Nun musste man sich nur noch an die neue Währung gewöhnen und das kopfzerbrechende Umrechnen überwinden...

1. Mai 2004: Erweiterung der EU durch zehn neue Mitglieder

Die Öffnung des Eisernen Vorhangs warf bald die Frage der Beziehungen der EU zu den ehemaligen Sowjetstaaten auf. Nachdem Übergangspläne in Betracht gezogen wurden (insbesondere der europäische Staatenbund, der François Mitterrand am Herzen lag) entschlossen sich die 15 schließlich für eine Integration dieser Länder als vollständige Mitglieder der Union.


Die größte je geplante Erweiterung betraf ursprünglich zehn Staaten aus Mittel- und Osteuropa sowie die Mittelmeerinseln Zypern und Malta. Nur zehn der zwölf Länder traten am 1. Mai 2004 der EU bei: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Rumänien und Bulgarien mussten bis 2007 warten, bevor sie sich den 25 anschließen konnten.

29. Oktober 2004: Unterzeichnung des Vertrags über eine Verfassung für Europa

Der Vertrag von Nizza wurde allgemein für ungenügend befunden, um ein Europa mit 25 oder mehr Mitgliedern zu verwalten. Eine erneute Reform der Institutionen war dringend nötig. Um eine neue Blockierung zu vermeiden und der Reform einen demokratischeren Charakter zu verleihen, berief der Europäische Rat eine Sonderversammlung ein: den Europäischen Konvent, zusammengesetzt aus Abgeordneten der EU und der Mitgliedsstaaten sowie Vertretern der Kommission, unter dem Vorsitz von Valéry Giscard d’Estaing. Der Konvent arbeitete einen europäischen Verfassungsentwurf aus, der von den Staats- und Regierungschefs am 29. Oktober 2004 unterzeichnet wurde.
Wie die vorherigen Verträge musste auch der Vertrag über eine Verfassung für Europa von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, um in Kraft zu treten. Im Frühjahr 2005 sprachen sich jedoch die französischen und die niederländischen Wähler gegen ihn aus. Beim Europäischen Rat im Juni 2005 beschlossen die Staats- und Regierungschefs, den Ratifizierungsprozess dennoch fortzusetzen. Doch dies war nur ein frommer Wunsch. Schnell unterbrachen einige Staaten, insbesondere Großbritannien, ihren nationalen Ratifizierungsprozess, um nicht die Schmach einer Ablehnung in Kauf nehmen zu müssen. Europa versank in einer schweren Institutionskrise.

2005: ITER und Galileo, Europa an der Spitze der Wissenschaft

Die in ihrem institutionellen Plan festgefahrene EU verzeichnete 2005 zwei Erfolge und bewies damit ihre Fähigkeit, Projekte und konkrete Aktionen auszuarbeiten und durchzuziehen. Im Juni 2005 einigte man sich auf das französische Cadarache für den Bau des Versuchs-Fusionsreaktors ITER. Das ITER-Projekt gehört zu einem weltweiten Forschungsprogramm über Kernfusion, das von der Europäischen Union mitgestaltet wird.
Im Dezember 2005 wurde der erste Satellit des europäischen Navigationssystems Galileo, des Konkurrenten des amerikanischen GPS, erfolgreich gestartet. Doch das Projekt wurde mit nationalen Meinungsverschiedenheiten sowie Finanzierungssproblemen konfrontiert und geriet beträchtlich in Verzug. Nach einer Infragestellung wurde es neu gestartet, nicht zuletzt durch den Voluntarismus der Europäischen Kommission. Galileo dürfte bis 2013 einsatzbereit sein.

 

13. Dezember 2007: Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon

Um sich aus der institutionellen Sackgasse, die von der französischen und niederländischen Ablehnung herbeigeführt worden war, wieder zu befreien, nahmen die Staats- und Regierungschefs beim informellen Europäischen Rat vom 18./19. Oktober 2007 einen abgeänderten bzw. „vereinfachten“ Vertrag an. Nach langen Verhandlungen unter den Mitgliedsstaaten wurden die existierenden Verträge also abgeändert und nicht ersetzt. Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten alle Mitgliedsstaaten in Lissabon den entsprechenden „Vertrag von Lissabon“. Dieser führte viele wesentliche institutionelle Veränderungen ein, insbesondere die Wahl des Präsidenten des Europäischen Rats für erneuerbare zweieinhalb Jahre und die Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments.


Der Vertrag sollte am 1. Januar 2008 nach der Ratifizierung durch die 27 Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Die durch die Erfahrung in Frankreich und in den Niederlanden abgeschreckten Staaten beschlossen größtenteils, ihn durch das Nationalparlament und nicht durch einen Volksentscheid ratifizieren zu lassen. Nur Irland war durch seine Verfassung zur Volksbefragung gezwungen. Das irische Referendum vom 12. Juni 2008 ließ zahlreiche Befürchtungen aufkommen, die sich angesichts des Resultats durchaus als begründet erwiesen. 18 Staaten hatten den Vertrag schon ratifiziert, doch die Iren lehnten ihn in ihrem Referendum ab.


Um eine ähnliche Krise wie 2005 zu vermeiden, beteuerten die meisten Staaten beim Europäischen Rat vom 18./19. Juni 2008 ihre Entschlossenheit, den Ratifizierungsprozess fortzusetzen. Großbritannien setzte ein Beispiel und ratifizierte den Vertrag am 19. Juni 2008. Doch andere Staaten, wie die Tschechische Republik, schienen sich zu sträuben.
In Irland wurde für den 2. Oktober 2009 ein neues Referendum organisiert, welches das Schicksal des Vertrags bestimmen sollte.
 
 

1. Dezember 2009: Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon

Während die Finanzkrise alle europäischen Staaten erschütterte, bestätigten die Iren die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon durch die Volksbefragung vom 2. Oktober 2009. Im Gegenzug wurde ihnen die Aufrechterhaltung eines Kommissars pro Mitgliedsstaat zugesichert sowie nationale Garantien über das Nichteingreifen der EU in den Bereichen Schwangerschaftsabbruch, Steuerpolitik oder militärische Neutralität eingeräumt. Nachdem die Vorbehalte des polnischen und des tschechischen Präsidenten überwunden worden waren (letzterer hatte durchgesetzt, dass die EU-Grundrechtcharta nicht zu Regressforderungen von nach dem Zweiten Weltkrieg enteigneten Sudetendeutschen und Ungarn führt, und unterzeichnete das Ratifizierungsdokument am 3. November 2009), wurde der Vertrag also von den 27 Mitgliedsstaaten ratifiziert.


Seit dem 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon innerhalb der Europäischen Union in Kraft. Er reformierte den gemeinschaftlichen Entscheidungsprozess maßgeblich, indem er ihn effizienter und demokratischer machte.