25. März 1957: Unterzeichnung der Römischen Verträge
Infolge des 1956 durch die Suezkrise ausgelösten Energiemangels fand Jean Monnet, die Europäer müssten sich zu einer Atomkraftgemeinschaft zusammenschließen, die ihnen die Energie-Eigenversorgung ermöglichen sollte. Frankreichs Partner befürworteten die Gründung eines gemeinsamen Binnenmarktes, doch die traditionsgemäß protektionistische französische Wirtschaft konnte dies nicht gutheißen. Um alle Interessen zu vereinbaren, wurden in Rom zwei Verträge unterzeichnet: Der eine richtete die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM), der andere die Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) ein.
11. Januar 1960: Gründung des Europäischen Sozialfonds
Die Unterzeichneten der Römischen Verträge wollten die europäische Integration nicht auf die Einrichtung eines gemeinsamen Marktes beschränken. Von Anfang an war die EWG neben der Öffnung der europäischen Wirtschaftsräume auch im sozialen Bereich tätig. Die erste Maßnahme war hierbei die Gründung des Europäischen Sozialfonds (ESF), der die Fortbildung und Umschulung der Arbeiter unterstützen sollte. Der bis heute regelmäßig verlängerte ESF verfügte für den Zeitraum 2000-2006 über ein Budget von mehr als 60 Milliarden Euro.
30. Juli 1962: Einführung der GAP
Nach der Konferenz von Stresa im Jahr 1958 wurde auf Ersuchen Frankreichs der Niederländer Sisco Mansholt damit beauftragt, über eine gemeinsame Agrarpolik nachzudenken, die auf drei Grundsätzen beruhen sollte: Einheit des Marktes, Gemeinschaftspräferenz und finanzielle Solidarität. Nach einer vierjährigen Verhandlungszeit konnte der Vizepräsident der Kommission die jeweiligen nationalen Vorbehalte überwinden und die groben Züge der GAP herausarbeiten. Darauf folgte eine rasche Modernisierung der europäischen Landwirtschaft. Doch die Landwirtschaftsfrage sollte innerhalb der EWG noch viel Aufruhr verursachen, insbesondere durch ihr stetig zunehmendes Gewicht im Gemeinschaftshaushalt.
8. April 1965: Unterzeichnung des Fusionsvertrags
Damit die gemeinschaftliche Exekutive effizienter arbeiten konnte, beschlossen die sechs Mitgliedsstaaten, die Oberste Aufsichtsbehörde der EGKS, die Kommission der EWG und die EURATOM-Kommission zusammenzulegen. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hatte nun erweiterte Befugnisse und konnnte somit transversal handeln. Der französische Präsident De Gaulle und der Kommissionsvorsitzende Walter Hallstein, der in der neuen Kommission das Anfangsstadium einer europäischen Bundesregierung sah, gerieten dann in einem lebhaften ideologischen Streit aneinander, bis Hallstein schließlich zurücktrat. Der Belgier Jean Rey wurde im Juli 1967 sein Nachfolger als Präsident der ersten Kommission nach dem Fusionsvertrag.
Juli 1965: „Politik des leeren Stuhls“
1965 schlug die Europäische Kommission eine Finanzierungsreform für die GAP vor, über die ab dem 1. Januar 1966 auch mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt werden sollte. Da Frankreich im Agrarbereich, der ihm sehr wichtig war, nicht in der Minderheit sein wollte, verurteilte es diese Entscheidung und boykottierte sieben Monate lang die gemeinschaftlichen Institutionen. Die Krise endete mit dem „Luxemburger Kompromiss“ vom 29. Januar 1966, der jedem Mitgliedsstaat erlaubte, sich einem mehrheitlich getroffenen gemeinschaftlichen Beschluss zu widersetzen, wenn er seine nationalen Interessen ernsthaft bedroht glaubte.
1. Juli 1968: Inkrafttreten der Zollunion
Ein wichtiger Erfolg für den gemeinsamen Markt: Die im Handel der sechs Mitgliedsstaaten untereinander weiterhin erhobenen Zölle wurden schon 18 Monate vor dem im EWG-Vertrag vorgesehenen Datum abgeschafft. Ein gemeinsamer Zolltarif wurde eingeführt und ersetzte die nationalen Zölle für den Handel mit dem Rest der Welt.
24. April 1972: Inkrafttreten des Europäischen Wechselkursverbunds
Ende der 60er Jahre wurden die EG-Mitglieder von Währungsproblemen betroffen, die dem reibungslosen Ablauf des Binnenmarktes abträglich waren. Um etwaige, durch nationale politische Reaktionen hervorgerufene Divergenzen zu vermeiden, einigten sich die Sechs auf einen mehrstufigen Plan zur Gründung einer europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Auf Vorschlag des Franzosen Raymond Barre (damals Vizepräsident der Kommission) stellte der Luxemburger Pierre Werner 1970 einen Bericht zu diesem Thema vor.
Drei Jahre später arbeitete der Deutsche Karl Schiller ein System aus, das die Schwankungsbreiten der sechs Währungen reduzieren sollte: den Europäischen Wechselkursverbund, den Vorfahren des Euro.
1. Januar 1973: Erste Erweiterung der Gemeinschaften
Im Laufe der 50er Jahre war Großbritannien allen Versuchen einer europäischen Integration, die seine Souveränität, seine Beziehungen zu seinem ehemaligen Reich und seine privilegierte Beziehung zu den USA in Frage hätten stellen können, fern geblieben. Doch in den 60er Jahren richteten die Briten ihre Außenpolitik auf das stetig florierende Kontinentaleuropa aus.
1971, nach zwei Ablehnungen durch Frankreich, das eine Schwächung der Gemeinschaften befürchtete, öffnete der Gemeinsame Markt Großbritannien endlich seine Pforten. Es wurde am 1. Januar 1973 zusammen mit Irland und Dänemark offiziell aufgenommen.


















